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Hilgendorf | Rengier

Festschrift für Wolfgang Heinz

zum 70. Geburtstag
Nomos,  2012, 1019 Seiten, gebunden

ISBN 978-3-8329-6637-9

178,00 € inkl. MwSt.
Auch als eBook erhältlich
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Mit dieser Festschrift ehren Freunde, Kollegen und Weggefährten aus Wissenschaft und Praxis das imposante Lebenswerk von Wolfgang Heinz anlässlich seines 70. Geburtstages. Der Jubilar ist ein kriminologischer Gelehrter mit einem beeindruckenden Arbeitsfeld: So hat er mit umfassenden rechtstatsächlichen Materialien und unermüdlichem Einsatz immer wieder verbreitete Vorurteile in Frage gestellt und widerlegt und ist einer „Kriminalpolitik im Blindflug“ mit tatsachenbasierten, rationalen Aussagen entgegengetreten. Im Jugendstrafrecht hat er sich für den Erziehungsgedanken und in grundlegender wie erfolgreicher Weise für den Ausbau der Diversion eingesetzt, und zwar immer wieder im Gegenwind einer nach schärferen Sanktionen rufenden Öffentlichkeit. Als führender Statistikexperte hat er sich große Verdienste um die Verbesserung der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erworben. Seine internationale Ausstrahlung belegen die Übersetzungen zahlreicher Publikationen in verschiedene Sprachen sowie die ausländischen Gelehrten und Praktiker, die Wolfgang Heinz in dieser Festschrift mit einem Beitrag ehren.

Die Beiträge kommen aus allen Gebieten, in denen der Jubilar als Autor, akademischer Lehrer und Kriminalpolitiker gewirkt hat.

»sehr lesenswerte Beiträge.«
Prof. Dr. Martin Paul Waßmer, Archiv für Kriminologie 3-4/14

»bleibt nur die Empfehlung, die gehaltvolle Festschrift selbst in die Hand zu nehmen.«
Prof. Dr. Dieter Rössner, ZJJ 2/14

»Eine Würdigung der auf die Gebiete der Kriminologie, des Jugendstrafrechts, der Strafrechtlichen Sanktionen, des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts sowie die Rubrik Varia aufgeteilten, durchweg wissenschaftlich anregenden und verschiedentlich die jeweilige Thematik in besonderer Weise vertiefenden 69 Beiträge ist schon aus Raumgründen nicht möglich, wogegen eine Auflistung der namhaften Autorinnen und Autoren oder auch ein jeweiliger inhaltlicher Kurzhinweis unergibig bleiben müsste.«
Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, GA 11/12
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