Im sogenannten „Schulenstreit“ zwischen der „modernen“ Strafrechtsschule um Franz v. Liszt und der „klassischen“ Strafrechtsschule um Karl Binding und Karl v. Birkmeyer standen im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert vor allem Zweck und Funktion der Strafe im Vordergrund. Aber auch über jene Frage hinaus gab es zwischen den drei bedeutenden Strafrechtlern teilweise geradezu polemische Auseinandersetzungen in Bezug auf wichtige sanktionenrechtliche und strafvollzugsrechtliche Fragestellungen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, diese Bereiche und ihre heutige strafrechtliche Relevanz und gesetzliche Verankerung zu untersuchen. Neben dem Zweck der Strafe werden das Institut der kurzen Freiheitsstrafe, die Unterscheidung von Strafen sowie sichernden und bessernden Maßregeln, die Strafaussetzung zur Bewährung, die Behandlung sogenannter „unverbesserlicher“ und vermindert zurechnungsfähiger Straftäter, das Jugendstrafrecht und die Verhängung unbestimmter Strafurteile in den Blick genommen.
englischThe so-called "school dispute" between the "modern" criminal law school around Franz v. Liszt and the "classic" criminal law school around Karl Binding and Karl v. Birkmeyer took place in the late 19th and early 20th century. Its main focus was on the purpose and function of penalties. But even beyond that question there were sometimes virtually polemic disputes between these three major criminal lawyers concerning important questions of sanctions and penal law such as the short-time imprisonment, the difference between penalties and care orders, suspended sentences, the treatment of so-called “incorrigible” criminals and diminished responsibility, juvenile criminal law and the imposition of indefinite sentences. In this dissertation the author examines these areas and their relevance for today’s criminal law and case law.
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