Die Betriebsrisikolehre blickt in der arbeitsrechtlichen Dogmatik auf eine lange Geschichte zurück. Die Dissertation untersucht die unter dem Begriff des Betriebsrisikos behandelten Fälle der Nichterbringbarkeit der Arbeitsleistung. Sie fragt nach den Grundlagen und Grenzen der Risikozuweisung. Die Untersuchung ordnet das Betriebsrisiko als am Weisungsrecht des Arbeitgebers orientierte, innervertragliche Quasi-Gefährdungshaftung ein. Dabei zeigt sie Parallelen zum Betriebsrisiko bei der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung bilden die rechtsgebietsübergreifende Betrachtung des Verhältnisses von Kurzarbeitergeld und Betriebsrisiko sowie die Behandlung pandemiebedingter Betriebsstörungen.
englischThe doctrine of business risk, § 615 S. 3 BGB, has a long history in German legal dogmatics. The thesis investigates these cases of work loss. It asks about the foundations and limits of the distribution of business risk. In this context, the study draws parallels to liability law. It also takes into account the employer's right to issue instructions. Further core areas of the study are the relationship between short-time work and business risk as well as the treatment of pandemic-related business disruptions.
- Betriebsrisikolehre
- Arbeitsrecht
- Betriebsstilllegungen
- Pandemie
- Corona-Pandemie
- Privatrecht
- Kurzarbeit
- Kurzarbeitergeld
- Gefährdungshaftung
- Unmöglichkeit
- Annahmeverzug
- Lockdown
- Wirtschaftsrisiko
- Wegerisiko
- Arbeitsausfall
- Lohnfortzahlung
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Betriebsunterbrechung
- Betriebsschließung
- COVID-19-Pandemie
- Coronavirus
- abstrakte Beherrschbarkeit
- Substratsgefahr
- Leistungsstörung
- § 615 BGB