Strafgesetzbuch

59,00 €
Erscheint ca. Oktober 2024 (vormerkbar)
ISBN 978-3-7560-1352-4
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Details
Der „Kindhäuser“
ist eine Institution. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.
Seine besonderen Vorteile:
• Schnelles Erfassen, Wiederholen und Beantworten der Fallfrage sowie die Durchdringung des Stoffs im Rahmen eines „kommentarmäßigen“ Begründungszusammenhangs
• Aufbau- und Prüfschemata erleichtern den Zugang zu dogmatisch schwierigen Problemfällen
• Beispiele und Kurzfälle helfen bei Einordnung und Subsumtion des konkreten Sachverhalts

Die 10. Auflage
berücksichtigt eine große Anzahl neuer, prüfungsrelevanter Gesetze: vom geänderten Sanktionenrecht, über strafgesetzliche Anpassungen an das neue Cannabis-Gesetz bis hin zu den neu gefassten Regelungen über Gesundheitszeugnisse und der Aufhebung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch (ehemals § 219a).
Weitere Informationen
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Auflage 10
ISBN 978-3-7560-1352-4
Untertitel Lehr- und Praxiskommentar
Erscheinungsdatum 01.10.2024
Erscheinungsjahr 2024
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 1500
Rezension Stimmen zu den Vorauflagen

»Dieser Kommentar fasziniert mich seit langem. Ein Lehrbuch und gleichermaßen für die Praktikerinnen und Praktiker ein brauchbares Hilfsmittel zur Lösung realer Fallkonstellationen. Von dieser Systematik haben alle etwas: die Studierenden, wenn sie sich auf eine Klausur vorbereiten; ich als AG-Leiter und Prüfer in beiden Staatsexamina, wenn ich eine Klausur korrigiere; und die Praktikerinnen und Praktiker, wenn sie einen realen Fall durchsubsumieren möchten. Das ist es, was ich meine: Dieser gelungene, sich an vielen Stellen des Kommentars fortsetzende Spagat zwischen Lehrbuch und Praxiskommentar. Uneingeschränkte Kaufempfehlung!«
VRLG Dr. Matthias Quarch, NZV 2022, 277

»überzeugt durch eine konzentrierte und gut verständliche Darstellung „aus einem Guss“. «
Generalstaatsanwalt Thomas Harden, ZIS 12/2020, 587-588

»In didaktischer Hinsicht ist die Darstellung [...] ausgesprochen gelungen. Dem Leser werden nicht nur Definitionen und die "herrschende Meinung" vermittelt, sondern es werden auch die rechtspolitischen Hintergründe der Normen erläutert und Meinungsstände zu Streitfragen werden anhand der maßgeblichen Argumente systematisch entwickelt. Die zahlreichen Hinweise zur Verortung und Behandlung verschiedener Probleme im Gutachten werden studentische Leser dankbar aufnehmen. Für die Haus- oder Seminararbeit liefert der Kommentar zahlreiche Fundstellen zur einschlägigen Rechtsprechung und zu weiterführender Literatur. Dabei werden insbesondere auch Beiträge in Ausbildungszeitschriften berücksichtigt, die ansonsten in Kommentaren häufig übergangen werden, aber gerade für Studenten und Referendare besonders hilfreich sind. Dankenswerterweise wurde der Anmerkungsapparat mit der aktuellen Ausgabe in Fußnoten ausgelagert, was die Lesbarkeit des Werkes spürbar verbessert.«
Prof. Dr. Peter Kasiske, Archiv für Kriminologie 3-4/2020, 105

»So mancher Student würde gern über einen eigenen Kommentar zum Strafgesetzbuch verfügen. Leider ist das meist eine größere Investition, die die Studentenkasse überfordert. Nicht so bei diesem Kommentar des Nomos Verlages, der bereits für 36 Euro zu haben ist. Und das bei einem Umfang von über 1400 Seiten! Für die jetzt erschienene Neuauflage wurde das Buch gründlich überarbeitet und wieder auf den aktuellen Stand gebracht. Eine wohldurchdachte und effektive Lernhilfe.«
Studium 105/2019, 29

»Für nur 36 Euro stellt dieser Kommentar eine hervorragende Alternative für Studenten dar.«
Benedikt Bögle, benedikt-boegle.com Februar 2020

»Es handelt sich bei diesem Kommentar um ein Standardwerk für alle, die systematische Informationen zum Strafrecht benötigen und für einen wirklich moderaten Preis einen Kommentar in höchster Qualität geliefert bekommen.«
RA Ralf Hansen, juralit.com Oktober 2019

»Fazit: dieser Kommentar ist nicht nur Studierenden der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendaren und Praktikern im Bereich von Anwaltschaft und Justiz lebhaft zu empfehlen, sondern auch solchen im Bereich der Sozialen Arbeit einschließlich von Studierenden, die sich etwa im Rahmen einer Abschlussarbeit vertieft,(auch) mit strafrechtlichen Themen befassen wollen - und dies alles zu einem durchaus günstigen Preis.«
Prof. Dr. Dr. Reinhard Wabnitz, fachbuchjournal 2018, 56

»Die Besonderheit des vorliegenden Werkes besteht vor allem in seiner Konzeption: Die Kombination aus Lehrbuch und Kommentar ermöglicht ein schnelles Erfassen der Vorschriften des Strafgesetzbuches und ihrer Bedeutung. Zur Einordnung und Subsumtion konkreter Sachverhalte dienen zahlreiche Beispiele und Kurzfälle. Schließlich erleichtern Aufbau- und Prüfschemata den Zugang zu schwierigen Sachverhaltskonstellationen. Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle der für einen Lehr- und Praxiskommentar günstige Preis. Kurz gesagt, ist das Werk allen zu empfehlen, die sich mit dem Strafrecht auseinandersetzen wollen. Adressaten sind vor allem Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Polizeibeamte in Ausbildung.«
Prof. Dr. Michael Soiné, Archiv für Kriminologie 2018, 66

»Das Standardwerk für „Jurastudenten, Referendare und Berufseinsteiger…, die für wenig Geld einen umfangreichen Lehr- und Praxiskommentar zur Verfügung gestellt bekommen.«
Prof. Dr. Anja Schiemann, NJW 2017, 2810, zur Vorauflage.

»Er stellt die wesentlichen Inhalte der Tatbestände des StGB in einer derart klaren, plausiblen strukturierten Art und Weise dar, dass jeder Praktiker aus dieser Kommentierung denselben Nutzen ziehen kann wie die Studierenden und Referendare ... In meiner Praxis als Strafkammervorsitzender und als Leiter einer strafrechtlichen Referendar-Arbeitsgemeinschaft ist der Kommentar von Kindhäuser jedenfalls bereits nach wenigen Wochen nicht mehr wegzudenken.«
VRiLG Dr. Matthias Quarch, NZV 2017, 317

»hält die 7. Auflage des Kindhäuser Einzug in die Seminarräume und Bibliotheken. Einer exzellenten Hausarbeit für den großen Strafrechts-Schein steht also nichts mehr im Wege!«
Dr. Thomas Claer, justament.de 6/2017

»Der Kommentar hebt sich durch eine klare Systematik bei den Ausführungen zu einzelnen Normen von anderen Werken ab und setzt gezielt Schwerpunkte.«
fachschaft.de 7/2017

»Gelungenes Lehrmaterial.«
Studium 2015, 26

»Für fortgeschrittene Studierende und Praktiker ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen.«
Andreas Ruch, polizei-newsletter.de 8/2015 

»Der 'Kindhäuser' ist das Standardwerk zum StGB für Studium, Referendariat und erste Berufsjahre. Die vorzügliche Kombination aus Lehrbuch und Kommentar überzeugt mit einer konzentrierten und verständlichen Darstellung zu einem erschwinglichen Preis.«
NPA 12/14

»Wer ihn braucht: Jura-Studenten, die die beste Hausarbeit schreiben wollen. Engagierte Strafverteidiger mit offenem Hemdkragen. Polizisten, die schon immer mal die Strafgesetze richtig verstehen wollten, als deren Auge sie täglich wachen. Fazit: Frischer Wind mit pädagogischem Anspruch.«
justament.de Januar 2015

»Studierenden und Rechtsreferendaren ist er - nicht zuletzt wegen des sensationell günstigen Preises - nachdrücklich zu empfehlen.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 1-2/15

»ein ideales Nachschlagewerk, das nicht nur spezifisches strafrechtliches Verständnis vermittelt, sondern aufgrund seiner Übersichtlichkeit dem Leser auch ermöglicht, gezielte Lösungen für Einzelfragestellungen zu finden.«
Prof. Dr. B. Blum, DVP 2/15

»ist das Buch insbesondere unter Berücksichtigung des überraschend günstigen Preises von 42,- ¬, sowohl für Studierende als auch für Praktiker als ständiger Begleiter bei der Bearbeitung strafrechtlicher Fragestellungen vollumfänglich zu empfehlen.«
RiAG Dr. Torsten Obermann, dierezensenten.blogspot.de Oktober 2014

»Die Neuauflage vermittelt in gut verständlicher Form das strafrechtliche Grundlagenwissen, so dass vor allem Jurastudenten und Examenskandidaten, aber auch Referendare und Strafjuristen in den ersten Berufsjahren mit dem erfreulich preiswerten Kommentar auf ein umfassendes strafrechtliches Kompendium zurückgreifen können.«
Dr. Michael Soiné, Archiv für Kriminologie 5-6/13

»Der Kindhäuser ist einfach spitze. Für Studierende werden in den 1350 Seiten die wesentlichen Streitfragen, die für Klausuren gewusst werden sollten, in einem sinnvollen Umfang und verständlich dargestellt. Selbst der Praktiker kann mit dem Kommentar ebenso arbeiten.«
www.fachbuchkritik.de Juni 2013

»Der "Kindhäuser" spielt seine konzeptionellen Stärken im Examen, im Referendariat wie in den ersten Berufsjahren aus und ist damit zur Institution im Strafrecht geworden. Die Kombination aus Lehrbuch und Kommentar verbindet in idealer Weise die Vorzüge beider Darstellungsformen.«
NPA 3/13

»Vorab lässt sich schon feststellen, dass allein das Preis-/Leistungsverhältnis sensationell ist... Insgesamt kann ich den Kommentar nur empfehlen. Er ist nicht nur idealer Helfer für den Studienalltag, sonder kann auch bei eingehender Nutzung weitere Lehrbuchlektüre überflüssig machen.«
Carsten Krumm, www.dierezensenten.blogspot.de November 2012

»Institution im Strafrecht«
www.juraplus.de November 2012

»Der Kommentar bietet eine vollständige und sehr gut verständliche Gesamtdarstellung des materiellen Strafrechts. Wo es notwendig ist (z.b. Betrug, Untreue), wird durchaus auch ins Detail gegangen, ohne dass der Überblick verloren geht. Daher ist das Werk für Studierende und Rechtsreferendare sehr zu empfehlen, zumal es außerordentlich preiswert ist.«
Dr. Dieter Rohnfelder, Archiv für Kriminologie 3+4/10

»einen Kompaktkommentar zusammen, der sich sehen lassen kann... besticht der Kommentar durch eine hohe Anwenderfreundlichkeit.«
Stefanie Kleinmanns, www.jurawelt.com März 2011

»Eine ideale Begleitlektüre während der gesamten Studien- und Referendarzeit.«
Ex Libris 98/10

»Fazit: Insbesondere für Studierende an den Universitäten, aber auch an den (Fach-)Hochschulen der Polizei bietet der "Kindhäuser" eine gelungene und an den Bedürfnissen von Theorie und Praxis orientierte Kommentierung des Strafgesetzbuches. Angesichts des attraktiven Preises sollten auch Studenten mit schmalem Bücherbudget die Anschaffung ernsthaft in Erwägung ziehen.«
Prof. Dr. J. Vahle, Kriminalistik 7/10

»Kindhäusers Veröffentlichung stellt ein Lehr- und Lernbuch im Gewand eines Kommentars dar, das methodisch korrektes Vorgehen - und damit eine brauchbare Subsumtion - ermöglicht...Der "Konsument" wird - mehr oder minder unbewusst - zur korrekten Methodik einer Fallbearbeitung geführt bzw. angehalten, was in allen Bereichen und losgelöst vom materiellen Strafrecht eigentlich Ziel der juristischen Ausbildung sein sollte. Diese didaktische Leistung des Autors kann nur positiv hervorgehoben werden...kaum schlagbares Preis- Leistungsverhältnis.«
Dr. Heiko Artkämper, JURA 7/10

»ist der Kommentar von Kindhäuser aufgrund des systematischen Aufbaus, der schnörkellosen Sprache und der inhaltlich fundierten Erläuterungen für die Ausbildung sehr gut geeignet.«
Dr. Tobias Windhorst, Jura Journal 2/10

»Er enthält auch nützliche Erläuterungen zu Vorschriften, die im Wahlfach Strafrecht auch in der Referendarausbildung von Interesse sind.«
www.juraplus.de Januar 2010

»Gerade für Examenskandidaten, die ohne Repetitor tiefer in die Materie einsteigen wollen (oder müssen) dient das Werk als wertvolle Ergänzung.«
Marcus Seyfarth, www.seylaw.blogspot.com Februar 2010

»Das Werk ist auch in der vierten Auflage wieder uneingeschränkt zu empfehlen. Die Kompaktheit der Erläuterungen, die dogmatische Herangehensweise und nicht zuletzt der moderate Preis von 39,00 Euro legen es nahe, dass sich schon Studenten der ersten Semester mit diesem Werk zum StGB auseinandersetzen sollten. Aber auch zur Examensvorbereitung, erstes wie zweites Staatsexamen, kann es nur befürwortet werden.«
Marcus Heinemann, Ref. iur. Dipl.-Verw. (FH), www.studjur-online.de Februar 2010

»Dieser Autor hat es verstanden, wissenschaftliche Gründlichkeit mit auch praxistauglicher Klarheit und Kürze zu verbinden und ein Werk zu schaffen, das in Lehre wie Praxis gleichermaßen gewinnbringend verwendet werden kann...Kindhäuser hat mit seinem Lehr- und Praxiskommentar ein Werk geschaffen, das die strafrechtliche Literatur bereichert: Ihm sind noch viele weitere Auflagen zu wünschen!«
Prof. Dr. Karl Heinz Gössel, Juristische Rundschau 7/07

»Als Lehrkommentar und für die Erstellung von Gutachten und theoriebasierten Schriftsätzen kann das Buch demgegenüber sehr empfohlen werden.«
Roman G. Weber, justament 2/07

»Der für seinen beachtlichen Umfang erfreulich preisgünstige Kommentar kommt studentischen Bedürfnissen in hohem Maße entgegen. Eine ideale Synthese aus wissenschaftlich fundiertem Lehrbuch und praxisbezogenem Kurzkommentar.«
Ex Libris 88/05

»In der Sache überzeugt die Erläuterung durch eine anschauliche und prägnante Sprache und zahlreiche Beispiele. Literatur und Rechtsprechung sind reichlich eingearbeitet, was insbesondere für Studenten und Referendare ein Kaufmotiv sein dürfte. Ein weiterer Reiz liegt in der geschickten Verknüpfung von Kommentar und (Methodik-) Lehrbuch.«
Prof. Dr. J. Vahle, Kriminalistik 2/05

»Der Lehr- und Praxiskommentar ist eine gelungene Ergänzung der strafgesetzlichen Literatur. Er ist insbesondere für alle , die sich in der Ausbildung mit juristischen Strafrechtsfragen befassen, ein gutes Hilfsmittel, aber auch für die juristische Praxis geeignet.«
Dirk Fredrich, Hessische Polizeirundschau 2/05

»Für Jurastudenten in den Anfangssemestern in hohem Maße geeignet«
justament 12/04

»Eignet sich für jeden Juristen vom Jurastudenten im Anfangssemester bis hin zum erfolgreichen Strafverteidiger. Interessant ist auch der Preis der broschierten Ausgabe.«
www.juraplus.de Mai 2005

»Ermöglicht den schnellen Einstieg in die Probleme der täglichen Strafrechtspraxis«
Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/05

»Dieser Kommentar bietet ab dem ersten Semester formell und materiell eines der zuverlässigsten Werke auf dem Markt. Kauf und Lektüre lohnen sich nicht nur, sondern man sollte sich diesen Kommentar während der Ausbildung nicht entgehen lassen!«
Richter Dr. Benjamin Krenberger, www.rechtmodern.de März 2005

»Wer sich in der schier unübersehbaren Fülle von Literatur und Rechtsprechung zum Allgemeinen Teil zurechtfinden will, tut gut daran, das Werk zur Hand zu nehmen...Kennzeichnend für das Werk ist darüber hinaus, dass die Erörterung einzelner Tatbestände mit der Darstellung des Deliktsaufbaus beginnt, was gerade dem Studenten sicherlich hilfreich ist. Auch finden sich in den Vorbemerkungen zu den einzelnen Abschnitten lehrbuchartige Ausführungen, die das folgende Themengebiet erschließen. Diese werden immer wieder ergänzt durch Hinweise zum Aufbau der Darstellung bei der Abfassung eines in der Regel in den Prüfungen geforderten Gutachtens. Hier findet der angehende Jurist, aber auch der Praktiker, der sich schnell in ein Thema einarbeiten muss, ausreichend Hilfestellung. Der Kommentar von Kindhäuser besticht durch seine außergewöhnliche Vollständigkeit. Der Benutzer findet regelmäßig eine lückenlose Darstellung strafrechtlicher Grundlagen sowie eine vertiefte Erörterung des gesamten Strafgesetzbuchs. Dabei werden die jeweils maßgebenden vertetenen Auffassungen in einer Weise dargestellt, die ihresgleichen sucht. Dies geschieht zugleich in flüssiger, gut lesbarer Form, die durchaus auch ohne konkreten Anlass zum Schmökern einlädt. Insgesamt liegt mit dem Kommentar von Kindhäuser ein Werk vor, dem es gelingt, die Vorzüge eines Kurzlehrbuchs mit den Vorteilen eines Kommentars auf optimale Weise zu verbinden...Die Ausführungen sind dadurch erschöpfend, gleichwohl nicht ausufernd. Das Werk behandelt im Unterschied zu anderen Lehrkommentaren auch sämtliche Vorschriften und beschränkt sich nicht auf eine Auswahl vermeintlich besonders relevanter Bestimmungen...Es handelt sich um einen Kommentar, der sowohl den Ansprüchen der Ausbildung als auch den Bedürfnissen der Praxis nach schneller, aber erschöpfender Information genügt. Im Hinblick darauf erweist sich auch das Preis-Leistungsverhältnis als ganz hervorragend. Der Lehr- und Praxiskommentar von Kindhäuser ist sowohl Studenten und Rechtsreferendaren als auch dem Praktiker in jeder Hinsicht uneingeschränkt zu empfehlen. Er gehört zur Pflichtausstattung des strafrechtlich tätigen Juristen.«
RA Dr. Bernd Wölfl, FAStrafR u FAArbR, Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2/08
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