60 Jahre Grundgesetz

Verfassung mit Zukunft!?
Nomos, 1. Auflage 2010, 82 Seiten
Buch
22,00 €
ISBN 978-3-8329-5285-3
eBook
22,00 €
ISBN 978-3-8452-2117-5
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Beschreibung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt im 60. Jahr seines Bestehens als beispiellose Erfolgsgeschichte. Vier Staatsrechtslehrer der Münsterischen Juristenfakultät fragen im vorliegenden Band aus unterschiedlichen Perspektiven, ob diese Erfolgsgeschichte Aussicht auf Fortsetzung hat.
Fabian Wittreck geht aus der Sicht der Ideengeschichte den konkurrierenden Einflüssen des Christentums und der kantischen Philosophie auf das Grundgesetz und seine Interpretation nach. Bodo Pieroth analysiert den „Blockadeföderalismus“ als zentrales Defizit des Grundgesetzes und weist mögliche Wege zur Auflösung dieser Sperren. Hans D. Jarass zeichnet die Konstitutionalisierung der Rechtsordnung durch die Grundrechte nach und arbeitet die zentrale Rolle des Bundesverfassungsgerichts in diesem Prozess heraus. Christian Walter nimmt schließlich die internationale Perspektive ein und legt Genese wie Zukunftsfähigkeit des Konzepts der „offenen Staatlichkeit“ dar.
Insgesamt entsteht eine Momentaufnahme der bundesdeutschen Verfassung, die bei aller Kritik auf ihre Zukunft setzt.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-5285-3
Untertitel Verfassung mit Zukunft!?
Erscheinungsdatum 06.01.2010
Erscheinungsjahr 2010
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 82
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Unter den zahlreichen Würdigungen des Grundgesetzes anlässlich des 60jährigen Jubiläums 2009 bleibt das schmale Bändchen lesenswert. Es gibt die akademische Feierstunde der Münsteraner Rechtswissenschaftlichen Fakultät wieder, in der vier Öffentlichrechtler unsere Verfassung würdigen. Die Vorträge greifen überlegt vier zentrale Topoi des Grundgesetzes heraus... Der Wert der Münsteraner Feierstunde liegt nicht zuletzt darin, dass sie anstelle einer pauschalen Zustimmung zum heutigen Verständnis des Grundgesetzes neben dem Bewährten auf wichtige Schwachstellen hinwies. Kritische Verfassungsinterpreten werden gerne auf das schmucke Büchlein zurückgreifen.«
Thomas Oppermann, AöR 2/12
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