Aktivierung risikorelevanten Institutswissens durch Strafrecht
Nomos, 1. Auflage 2023, 258 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studien zum Wirtschaftsstrafrecht – Neue Folge
Details
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Schnittstelle zwischen Straf- und Aufsichtsrecht. Am Beispiel des § 54a KWG wird empirisch untersucht, wie sich das Strafrecht in Bereiche der prinzipienorientierten (Finanz-)Aufsicht einfügt.
Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.
Um am kognitiven Potential der Institute zu partizipieren, normiert der Gesetzgeber mit § 25c Abs. 4a KWG prozedurale Anforderungen an das Risikomanagement und überlässt die konkrete Art der Umsetzung dieser Vorgaben den Instituten. Zugleich hat der Gesetzgeber mit § 54a KWG einen Verstoß gegen diese Risikomanagementvorgaben strafbewehrt. Dies führt zwangsläufig zu Spannungsverhältnissen – insbesondere mit den Zielen des Aufsichtsrechts und der vom Gesetzgeber normierten institutsinternen Wissensgenerierung.
Weitere Informationen
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-7560-0485-0 |
Untertitel | Qualitativ empirische Einblicke am Beispiel des § 54a KWG |
Erscheinungsdatum | 12.04.2023 |
Erscheinungsjahr | 2023 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 258 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Service zum Buch
- Zusatzmaterial
- Cover.pdf
- FLY 0485-0 Huff.pdf