Amtshaftung für Handlungen in Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Amtspflichten aus dem humanitären Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundrechten
Nomos, 1. Auflage 2014, 464 Seiten
Buch
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ISBN 978-3-8487-0071-4
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ISBN 978-3-8452-4505-8
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Beschreibung
Die Bundeswehr ist vielerorts an Auslandseinsätzen unter dem Dach Internationaler Organisationen beteiligt. Naturgemäß kann sie dabei in den Einsatzländer auch Schäden verursachen. Es wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bundesrepublik Deutschland für diese Schäden nach den Grundsätzen des deutschen Amtshaftungsrechts haften muss. Dabei wird insbesondere die Verflechtung des deutschen Amtshaftungsrechts mit völkerrechtlichen Rechtsregimen, wie dem humanitären Völkerrecht und der Europäischen Menschenrechtskonvention näher beleuchtet, sowie untersucht, ob und in welcher Ausprägung die deutschen Grundrechte bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr beachtet werden müssen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-0071-4
Untertitel Unter besonderer Berücksichtigung möglicher Amtspflichten aus dem humanitären Völkerrecht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und den Grundrechten
Erscheinungsdatum 10.03.2014
Erscheinungsjahr 2014
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 464
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Auch fünf Jahre nach dem Luftangriff von Kundus am 4.9.2009 hat die grundsätzliche Frage der Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für Handlungen von Soldaten der Bundeswehr bei einem Einsatz der Streitkräfte im Ausland nicht an Brisanz verloren... Die umfassende Dissertation von Frau Alexa Surholt zeigt unter besonderer Berücksichtigung der Völkerrechtsordnung die immer noch offenen Fragen in diesem Bereich auf. Der Verfasserin gelingt es dabei insbesondere, die international relevanten Rechtsregime - aus dem humanitären Völkerrecht sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention - in bewaffneten Konflikten mit dem eigentlich nationalen 'zivilrechtlichen' Anspruch der Amtshaftung aus § 839 I S. 1 BGB i.V. m. Art. 34 S. 1 GG zu verknüpfen.«
Samir Felich, ZaöRV 2015, 450
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