Arbeitnehmererfindungsrecht

Arbeitnehmererfindungsgesetz - Arbeitnehmer-Urheberrecht - Betriebliches Vorschlagswesen
Nomos, 4. Auflage 2018, 291 Seiten
Buch
69,00 €
ISBN 978-3-8487-3975-2
Preisangaben inkl. MwSt. Abhängig von der Lieferadresse kann die MwSt. an der Kasse variieren.
Beschreibung
Die 4. Auflage berücksichtigt neben der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Arbeitnehmererfindungsrecht sowie zu Fragen des BVW-Ideenmanagements die zunehmenden europarechtlichen Einflüsse auf das Arbeitnehmererfindungsrecht, beispielsweise durch das EU-Einheitspatent, die Folgen des „Brexit“ und die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie sowie die jüngste Reform des UrhG mit ihren Auswirkungen auf den Arbeitnehmerurheber.
Weitere Schwerpunkte der Neuauflage bilden u.a. die
• AGB-Kontrolle bei Vergütungsvereinbarungen
• Zulässigkeit von unternehmensinternen Vergütungsrichtlinien und Pauschalvergütungsrichtlinien
• Erfindervergütung bei Konzernnutzung
• Miterfinderschaft und Abgrenzung zur sog. Doppelerfindung
• Sonderregelung des § 69b UrhG für Computerprogramme im Arbeitsverhältnis
• Sonderregelung für Hochschulerfinder insbesondere bei „F+E“-Verträgen oder die
• Schutzrechtsaufgabe durch den Arbeitgeber

Neu enthalten ist ein Abschnitt zur wichtigen Abgrenzung des Patentschutzes vom Urheberrechtsschutz sowie das Merkblatt für Gebrauchsmusteranmelder und das Muster einer Stufenklage zum Landgericht/zur Patentstreitkammer.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 4
ISBN 978-3-8487-3975-2
Untertitel Arbeitnehmererfindungsgesetz - Arbeitnehmer-Urheberrecht - Betriebliches Vorschlagswesen
Zusatz zum Untertitel Handkommentar
Erscheinungsdatum 29.09.2017
Erscheinungsjahr 2017
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 291
Copyright Jahr 2018
Medium Buch
Produkttyp Kommentar
Rezensionen
»Für jeden, der sich mit dem Recht der Arbeitnehmerfindung befasst, wird der Band aber nachdrücklich zur Lektüre empfohlen.«
Prof. Dr. Burkhard Boemke, GRUR 2018, 387

»ein äußerst nützlicher Begleiter bei Vertrags-, Gerichts- und sonstigen Verhandlungen im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts.«
RA Stephan Lemmen, dierezensenten.blogspot.de September 2014

»bietet eine vorzügliche Übersicht über das Arbeitnehmererfindungsrecht für die Praxis auf aktuellem Stand.«
www.juralit.com Juni 2014

»Der Kommentar...sorgt für bestens fundierte Argumente. Er ist daher für Kollegen sehr empfehlenswert.«
Dr. Gunnar Becker, AE 2/14

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Unzweifelhaft gehört das Werk in eine jede Handbibliothek und zwar nicht nur in die des im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Spezialisten, sondern gerade auch in die des "gewöhnlichen" Arbeitsrechtlers.«
Prof. Dr. Frank Bayreuther, NZA 16/11

»ein kompakter praxisorientierter Kommentar, der auf viele Zweifelsfragen Antworten gibt und dabei auch die insolvenzrechtlichen Aspekte nicht unberücksichtigt lässt.«
Uwe Paul, ZInsO 28/10

»Der Kommentar informiert in sehr bemerkenswerter Knappheit, Präzision und Prägnanz...Schwab ist der schwierige Spagat zwischen den Bereichen der technischen Schutzrechte, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitsrechts aufs Beste gelungen.«
RA Dr. Albrecht Götz von Olenhusen, NJW 49/07, zur 1. Auflage


 


»Dieser Kommentar liefert das notwendige Handwerkszeug, um die Rechte von AN, die mit ihren Erfindungen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beitragen, durchzusetzen.«
Martina Perreng, AuR 9/07, zur 1. Auflage


 


»Der Handkommentar ist seinen Preis wert. Mit seinem Werk ist es Brent Schwab gelungen, eine Lücke zu schließen. Wer als Betroffener, Richter oder Berater mit Problemen des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Arbeitnehmerurheberrechts und/oder des betrieblichen Vorschlagswesens konfrontiert wird, tut gut daran, den Handkommentar zu Rate zu ziehen.«
RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer, NZA 6/07, zur 1. Auflage


 


»Der neue Handkommentar bietet eine vorzügliche Übersicht über das Arbeitnehmerfindungsrecht für die Praxis.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur 1. Auflage 



»Der Kommentar informiert in sehr bemerkenswerter Knappheit, Präzision und Prägnanz...Schwab ist der schwierige Spagat zwischen den Bereichen der technischen Schutzrechte, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Arbeitsrechts aufs Beste gelungen.«
RA Dr. Albrecht Götz von Olenhusen, NJW 49/07, zur 1. Auflage


 


»Dieser Kommentar liefert das notwendige Handwerkszeug, um die Rechte von AN, die mit ihren Erfindungen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen beitragen, durchzusetzen.«
Martina Perreng, AuR 9/07, zur 1. Auflage


 


»Der Handkommentar ist seinen Preis wert. Mit seinem Werk ist es Brent Schwab gelungen, eine Lücke zu schließen. Wer als Betroffener, Richter oder Berater mit Problemen des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Arbeitnehmerurheberrechts und/oder des betrieblichen Vorschlagswesens konfrontiert wird, tut gut daran, den Handkommentar zu Rate zu ziehen.«
RA Dr. Jobst-Hubertus Bauer, NZA 6/07, zur 1. Auflage


 


»Der neue Handkommentar bietet eine vorzügliche Übersicht über das Arbeitnehmerfindungsrecht für die Praxis.«
RA Ralf Hansen, www.duessellaw.de, zur 1. Auflage 



»Für jeden, der sich mit dem Recht der Arbeitnehmerfindung befasst, wird der Band aber nachdrücklich zur Lektüre empfohlen.«
Prof. Dr. Burkhard Boemke, GRUR 2018, 387

»ein äußerst nützlicher Begleiter bei Vertrags-, Gerichts- und sonstigen Verhandlungen im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts.«
RA Stephan Lemmen, dierezensenten.blogspot.de September 2014

»bietet eine vorzügliche Übersicht über das Arbeitnehmererfindungsrecht für die Praxis auf aktuellem Stand.«
www.juralit.com Juni 2014

»Der Kommentar...sorgt für bestens fundierte Argumente. Er ist daher für Kollegen sehr empfehlenswert.«
Dr. Gunnar Becker, AE 2/14

Stimmen zu den Vorauflagen:

»Unzweifelhaft gehört das Werk in eine jede Handbibliothek und zwar nicht nur in die des im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Spezialisten, sondern gerade auch in die des "gewöhnlichen" Arbeitsrechtlers.«
Prof. Dr. Frank Bayreuther, NZA 16/11

»ein kompakter praxisorientierter Kommentar, der auf viele Zweifelsfragen Antworten gibt und dabei auch die insolvenzrechtlichen Aspekte nicht unberücksichtigt lässt.«
Uwe Paul, ZInsO 28/10
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