Der Betreuungsunterhalt nach der Erosion des Altersphasenmodells

Eine Untersuchung zu den historischen und familiensoziologischen Grundlagen sowie der rechtlichen Entwicklung der Unterhaltsansprüche für die Kinder betreuenden Elternteile
Nomos, 1. Auflage 2012, 244 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Nomos Universitätsschriften – Recht
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ISBN 978-3-8329-7722-1
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Beschreibung
Die Studie untersucht die rechtliche Entwicklung des Altersphasenmodells seit dessen Entstehung mit Inkrafttreten des 1. EheRG von 1977 bis zur Aufgabe durch das Unterhaltsänderungsgesetz von 2007 in Verbindung mit der einhergehenden soziologisch zu beobachtenden Veränderung von Ehe und Familie. Daneben bildet die Verfasserin Fallgruppen für die Verlängerung der im Jahr 2008 und bis heute geltenden reformierten Unterhaltsansprüche nach § 1570 BGB und § 1615 l Abs. 2 S. 3 BGB zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung auf der Grundlage vorhandener aktueller soziologischer Untersuchungen. Die Fallgruppen beziehen auch das Kindesalter, besondere Betreuungsbedürfnisse sowie regionale Betreuungsmöglichkeiten ein.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-7722-1
Untertitel Eine Untersuchung zu den historischen und familiensoziologischen Grundlagen sowie der rechtlichen Entwicklung der Unterhaltsansprüche für die Kinder betreuenden Elternteile
Erscheinungsdatum 08.08.2012
Erscheinungsjahr 2012
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 244
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Vielmehr wird mit großer Akribie die Rechtsprechung seit dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform untersucht um sodann auf der Grundlage von soziologischen Feststellungen Fallgruppen herauszuarbeiten, in denen die Verlängerung des Betreuungsunterhaltsanspruchs über die ersten drei Lebensjahre des Kindes aus kind- oder elternbezogenen Gründen in Betracht kommen kann... Insgesamt betrachtet handelt es sich bei der Arbeit von Katja Schüler um ein lesenswertes, instruktives Werk, in dem die Ausgestaltung eines der in der Praxis wichtigsten Ansprüche des Unterhaltsrechts näher beleuchtet wird.«
RiKG Dr. Martin Menne, JAmt 2015, 526
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