Der Schutz nachgelassener Werke

Unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung von Handschriften durch Bibliotheken
Nomos, 1. Auflage 2006, 96 Seiten
Buch
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ISBN 978-3-8329-2350-1
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Beschreibung
Bibliotheken und Archive sind zunehmend darauf angewiesen, zusätzliche finanzielle Mittel zu erwirtschaften. Daher stellt sich die Frage, inwieweit durch die Veröffentlichung unbekannter Werke und Handschriften - wie der verschollen geglaubten Vivaldi-Oper „Motezuma“ - Schutzrechte begründet werden können.
Die vorliegende Darstellung, die sich an Juristen und Mitarbeiter von Bibliotheken richtet, erörtert diese Fragestellung unter dem Gesichtspunkt des Urheberrechts und des Sacheigentums und untersucht zugleich, ob öffentlich-rechtliche Institutionen wie zum Beispiel Universitätsbibliotheken hierbei aufgrund ihres Widmungszwecks Einschränkungen unterliegen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-2350-1
Untertitel Unter besonderer Berücksichtigung der Verwertung von Handschriften durch Bibliotheken
Erscheinungsdatum 06.11.2006
Erscheinungsjahr 2006
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 96
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Insgesamt handelt es sich um eine wichtige und weiterführende Darstellung der aktuell leidenschaftlich umstrittenen Problematik des Schutzes nachgelassener Werke und insbesondere um einen nützlichen Wegweiser für staatliche Bibliotheken.«
Anton Waitz, UFITA II/07

»Insgesamt kann die außerordentlich gut lesbare und durch eine erklärend ausholende Darstellung auch für den juristischen Laien verständliche Abhandlung von Götting und Lauber-Rönsberg jedem Bibliothekar, der mit Altbestand zu tun hat, nur wärmstens zur Lektüre empfohlen werden.«
www.bibliotheksrecht.blog.de Mai 2007
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