Der sogenannte référé législatif

Eine Untersuchung zum Verhältnis Gesetzgeber, Gesetz und Richteramt seit dem 18. Jahrhundert
Nomos, 1. Auflage 2000, 323 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Fundamenta Juridica
Buch
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ISBN 978-3-7890-6708-2
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Beschreibung
Der Grundsatz, wonach Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind, war und ist keine Selbstverständlichkeit. So waren Richter bis ins 20. Jahrhundert hinein zur Rückfrage beim Gesetzgeber z.B. bei unklaren Gesetzesstellen verpflichtet. In einer Wechselwirkung zwischen verschiedenen Elementen kamen unterschiedliche Ausprägungen dieses référé législatif genannten Verfahrens seit dem 18. Jahrhundert auch in deutschen Territorien vor. Die wichtigsten Faktoren für die Entstehung und Aufhebung des référé, wie die unterschiedlichen Gesetzesbegriffe, die Richterbilder, die verschiedenen Vorstellungen über die Rolle der Exekutive und Legislative werden in diesem Band ebenso analysiert wie die differenzierten verfassungshistorischen Hintergründe.
Die Arbeit bietet damit eine umfassende historisch-vergleichende und quellennahe Analyse, die anhand des référé législatif den Blick für wesentliche Elemente des Verfassungsstaates der Neuzeit schärft.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-7890-6708-2
Untertitel Eine Untersuchung zum Verhältnis Gesetzgeber, Gesetz und Richteramt seit dem 18. Jahrhundert
Erscheinungsdatum 15.06.2000
Erscheinungsjahr 2000
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 323
Medium Buch
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