Der Wandel im Berufsbild der Anwaltschaft
Am Beispiel der Liberalisierung des anwaltlichen Werberechts
Nomos, 1. Auflage 2021, 329 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Berliner Schriften zum Anwaltsrecht
Beschreibung
Das anwaltliche Berufsbild scheint im Wandel begriffen; der Rechtsanwalt – de lege lata ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs – tritt mittlerweile zunehmend als profitorientierter Dienstleister auf. Diese Entwicklung geht mit einer Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts, der Abnahme spezifisch anwaltlicher Rechte und Pflichten in nahezu allen Bereichen einher. Ein in jeder Hinsicht exemplarischer Bereich ist das anwaltliche Werberecht, an dessen allmählicher Liberalisierung – wie die Arbeit eindrucksvoll zeigt – der Wandel im Berufsbild der Anwaltschaft seinen vielleicht stärksten, jedenfalls aber plakativsten Ausdruck findet.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-7965-9 |
Untertitel | Am Beispiel der Liberalisierung des anwaltlichen Werberechts |
Erscheinungsdatum | 23.06.2021 |
Erscheinungsjahr | 2021 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 329 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
Expertinnenstimme
»Seit dem Einsetzen der digitalen Transformation hat sich auch der Markt für juristische Dienstleistungen stark verändert. Waren früher selbst für manche Rechtsabteilung Tätigwerden und Abrechnen ihrer Anwälte eine Art Black Box, schärft heute eine zunehmende Zahl von Anbietern juristischer Dienstleister den Blick der Auftraggeber. Hier konkurrieren automatisierte Systeme und zunehmend ausgefeilte Plattformlösungen ebenso um deren Gunst wie Rechtsdienstleister, die Kunden im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit betreuen – was im Rahmen des § 5 RDG durchaus erlaubt ist. Diesem Wandel wird sich die Anwaltschaft anpassen müssen, der Geist ist gewissermaßen aus der Flasche. Was aber bedeutet das für die anwaltliche Außendarstellung im Werberecht?
Dieser verdienstvollen Frage widmet sich [...] Cornelius Wefing in seiner Abhandlung zum Wandel des anwaltlichen Berufsbilds. [Er arbeitet] in grundlegender Weise den Zusammenhang zu den abnehmenden anwaltlichen Werbebeschränkungen heraus. Insoweit erkennt er eine Bewegung weg vom klassischen freien Beruf hin zum modernen Dienstleister der Wirtschaft. Strukturell arbeitet sich Wefing von der Darstellung der gegenwärtigen Situation aus über die historische Entwicklung voran: Sie legt das Fundament für seine Ausführungen zur künftigen Notwendigkeit eines anwaltlichen Werberechts. Dabei bezieht er neben dem lauterkeitsrechtlichen auch den unionsrechtlichen Kontext mit ein. Eine vollständige Liberalisierung des anwaltlichen Werberechts scheint ihm hier wie dort nicht angezeigt: Die nur scheinbar rein rechtliche Problematik etwaiger Chancen und Risiken der Deregulierung habe der nationale Gesetzgeber zu bewältigen. Im Zuge dessen solle er die historischen und soziologischen Zusammenhänge, den vollzogenen Wandel im Berufsbild der Anwaltschaft berücksichtigen.
Dass das in Zeiten des weiteren Legal Tech-induzierten Wandels gelingt, ist sehr zu hoffen.«
Rechtsanwältin Dr. Anette Schunder-Hartung, Business Coach (IHK), Frankfurt am Main
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