Der zivilrechtliche Schutz der Persönlichkeit vor der Anfertigung manipulierter Fotografien
Zur Grenze zwischen zulässiger Bildgestaltung/Bildoptimierung und unzulässiger Manipulation
Nomos, 1. Auflage 2012, 250 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum Äußerungs- und Medienrecht
Beschreibung
Diese mit dem Promotionspreis der Universität Greifswald ausgezeichnete Studie befasst sich mit der Frage, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits durch die Herstellung manipulierter Fotografien verletzt werden kann. Dazu werden zunächst die technischen, physiologischen und juristischen Grundlagen zur rechtlichen Beurteilung manipulierter Fotografien beleuchtet und die interdisziplinären Zusammenhänge verständlich dargelegt und erläutert. Für die zur sachgerechten Einordnung notwendige Bestimmung des Aussagegehaltes von Fotografien werden Auslegungskriterien unter Beachtung der Eigenarten des Mediums Fotografie entwickelt.
Die einzelnen Manipulationsmöglichkeiten an Fotografien – unterteilt nach dem Einfluss vor, an und hinter der Kamera einerseits sowie der nachträglichen Bildbearbeitung andererseits – werden umfassend dargestellt und auf ihr Gefährdungspotential für das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen untersucht und bewertet.
Die einzelnen Manipulationsmöglichkeiten an Fotografien – unterteilt nach dem Einfluss vor, an und hinter der Kamera einerseits sowie der nachträglichen Bildbearbeitung andererseits – werden umfassend dargestellt und auf ihr Gefährdungspotential für das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen untersucht und bewertet.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8329-7787-0 |
Untertitel | Zur Grenze zwischen zulässiger Bildgestaltung/Bildoptimierung und unzulässiger Manipulation |
Erscheinungsdatum | 21.11.2012 |
Erscheinungsjahr | 2012 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 250 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»ist die Untersuchung verdienstvoll, weil sie die Aufnahmetechniken und den Wahrnehmungsprozess in den Blickpunkt der rechtlichen Beurteilung von Bildmanipulationen rückt. Insbesondere mit ihren Überlegungen zum eigenständigen Auslegungsmaßstab für bildliche Äußerungen gibt Lüder der Diskussion um die Rechtsfragen der "bildlichen Lüge" einen interessanten neuen Impuls.«
RA Dr. Holger Nieland, AfP 6/13
RA Dr. Holger Nieland, AfP 6/13
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