Deutsche Staatsanwaltschaften zwischen Verfassungsrecht und europäischem Leitbild
Eine Betrachtung des ministeriellen Einzelweisungsrechts im Lichte des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips
Nomos, 1. Auflage 2021, 70 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften der Generalstaatsanwaltschaft Celle
Beschreibung
Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften ist seit jeher umstritten. Die Entscheidung des EuGH zum Europäischen Haftbefehl vom 27.5.2019 hat diese Diskussion neu entfacht. Der Autor gelangt zu folgendem Befund: verfassungsrechtlich legitimiert – unionsrechtlich moniert. Deshalb hat er die Idee einer Freistellung vom ministeriellen Einzelweisungsrecht im Bereich der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der EU entwickelt, die auch einem Gesetzentwurf des BMJV zur Änderung von § 147 GVG vom Januar 2021 zugrunde gelegt wurde. Wallenta beschreibt die widerstreitenden Interessen ausführlich und stellt seinen Lösungsvorschlag praxisgerecht dar. Der Band wendet sich gleichermaßen an Vertreter von Wissenschaft und Praxis.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-8249-9 |
Untertitel | Eine Betrachtung des ministeriellen Einzelweisungsrechts im Lichte des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips |
Erscheinungsdatum | 10.06.2021 |
Erscheinungsjahr | 2021 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 70 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Der Verfasser, Bundesanwalt beim BGH, beleuchtet in seiner Schrift die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zu den Anforderungen, die an die Unabhängigkeit der ausstellenden und vollstreckenden Justizbehörde im Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls zu stellen sind. Eindrucksvoll zeigt er die nachteiligen Auswirkungen dieser Judikatur auf die Auslieferungspraxis in Deutschland auf. Nach fundierter Auseinandersetzung mit den gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten plädiert er letztlich für das praxisgerechte Modell eines limitierten externen Einzelweisungsrechts, auf dessen Grundlage auch ein von ihm erarbeiteter Referentenentwurf des BMJV1 beruht. Diesem überzeugenden Lösungsvorschlag ist zu wünschen, dass er vom Gesetzgeber zügig umgesetzt wird.«
Prof. Dr. Bernd Hecker, KriPoZ 3/2022
Prof. Dr. Bernd Hecker, KriPoZ 3/2022
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