Die Begründung des Militärdienstverhältnisses (1648-1806)

Ein Beitrag zur Frühgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Nomos, 1. Auflage 2010, 247 Seiten
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ISBN 978-3-8329-4745-3
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Beschreibung
Wie in der Epoche zwischen 1648 und 1806 einzelne mehr oder minder freiwillig zu Soldaten wurden, ist in der Forschung vielfältig beschrieben worden. So gut wie nicht untersucht ist dagegen, welche Vorstellungen sich die zeitgenössischen Juristen von der Soldatenwerbung machten.
Die Arbeit unternimmt es daher, auf der Grundlage vornehmlich gedruckter militär- und staatsrechtlicher Quellen, einen umfassenden Überblick über die Anschauungen in der Rechtswissenschaft vom Zustandekommen militärischer Dienstverhältnisse zu geben. Neben den staatsrechtlichen Rahmenbedingungen werden detailliert die freiwillige Anwerbung durch Vertrag sowie die zwangsweise Heranziehung zu Militärdiensten untersucht.
Frühneuzeithistorikern mit Interesse an militärgeschichtlichen Fragestellungen bietet die Studie durch die Darstellung der juristischen Theorie eine Grundlage für ein erweitertes Verständnis sowie zum Vergleich mit der geschichtlichen Lebenswirklichkeit. Dem Rechtshistoriker wird daneben ein Blick auf die Geschichte des Rechtsinstituts des öffentlich-rechtlichen Vertrags eröffnet, der über die übliche Betrachtung des späten 19. Jahrhunderts weit hinausreicht.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-4745-3
Untertitel Ein Beitrag zur Frühgeschichte des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Erscheinungsdatum 16.07.2010
Erscheinungsjahr 2010
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache deutsch
Seiten 247
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»hat Fichte mit seiner präzisen Analyse und Systematisierung der zeitgenössischen Anschauungen eine beeindruckende Arbeit vorgelegt, die als Dogmengeschichte ihren eigenen Wert hat... die Arbeit, die so auch als modernes Lehrbuch für einen Militärjuristen um 1800 dienen könnte.«
Sandro Wiggerich, Zeitschr. für Historische Forschung 2/13

»Die Arbeit ist überaus gut lesbar und durch viele konkrete Beispiele aus Akten, sehr anschaulich, ohne dabei das hohe wissenschaftliche Niveau zu verlassen... bietet die hier besprochene Dissertation mit ihrem klaren rechtlichen Ansatz eine Reihe von neuen Erkenntnissen.«
Markus Engert, ZRG 128/11
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