Die Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele
Nomos, 1. Auflage 2015, 326 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
GLEISS LUTZ Schriftenreihe zum deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht
Beschreibung
Der Grundsatz der Beschränkung auf tariflich regelbare Ziele ist einer der fundamentalen Grundsätze des deutschen Streikrechts. Er besagt, dass ein Streik nur rechtmäßig ist, wenn er zum Ziel hat, einen Tarifvertrag abzuschließen. Im Jahr 2007 hat das BAG sowohl den Unterstützungsstreik, bei dem Arbeitnehmer nicht für eigene, sondern für fremde Ziele die Arbeit niederlegen, als auch den Streik um einen Tarifsozialplan, der oftmals unternehmerische Entscheidungen des Arbeitgebers mit beeinflusst, für grundsätzlich zulässig erklärt.
Die Arbeit untersucht zunächst den Geltungsgrund für den Grundsatz der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschließend werden die Urteile des BAG zu Unterstützungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpläne dargestellt und geprüft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse heute noch gültig ist.
Die Arbeit untersucht zunächst den Geltungsgrund für den Grundsatz der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele. Anschließend werden die Urteile des BAG zu Unterstützungsstreiks und Streiks um Tarifsozialpläne dargestellt und geprüft, inwieweit der Grundsatz angesichts der neuen Rechtsprechung sowie unter Berücksichtigung europarechtlicher Einflüsse heute noch gültig ist.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-1016-4 |
Erscheinungsdatum | 01.07.2015 |
Erscheinungsjahr | 2015 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 326 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Mit dem vorliegenden Buch gelingt es Schansker, die wesentlichen Grundlagen hinsichtich des lange Zeit aufrechterhaltenen Grundsatzes der Beschränkung des Streikrechts auf tariflich regelbare Ziele darzustellen... wird dem interessierten Leser auch ein guter Überblick über die zahlreiche dazu erschienene Literatur gegeben.«
Dr. Elisabeth Brameshuber, DRdA 2017, 68
»ein ambitioniertes Werk, das in der Fachwelt sicherlich seine gebührende Anerkennung finden wird.«
Eduard Christian Schöpfer, NLMR 2016, 590
Dr. Elisabeth Brameshuber, DRdA 2017, 68
»ein ambitioniertes Werk, das in der Fachwelt sicherlich seine gebührende Anerkennung finden wird.«
Eduard Christian Schöpfer, NLMR 2016, 590
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