Die historische Entwicklung des Vergabeverfahrens in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Von den antiken Ursprüngen bis zur Gegenwart
Nomos, 1. Auflage 2019, 905 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum Vergaberecht
Beschreibung
Die öffentliche Auftragsvergabe ist heute ein bekanntes Handlungs- sowie Steuerungsinstrument des Staates und ein wissenschaftlich gut erschlossener Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Die historische Genese des Vergabeverfahrens wird bislang nur unzureichend behandelt. Vor allem die länderübergreifende Genese des Verfahrens ist bisher unerforscht. Dabei ist zu vermuten, dass sich das Regelungsproblem der öffentlichen Auftragsvergabe, die Beschaffung von Gütern zur Eigenversorgung und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, für Herrscher und Hoheitsträger in jeder historischen Epoche stellte. Simon Schoenmaker schließt diese Lücke und wählt für die historische Betrachtung einen rechtsvergleichenden Zugriff im deutschsprachigen Raum. Aufgrund der territorialen und wirtschaftlichen Verknüpfungen werden die Entwicklungen in Frankreich und den Niederlanden miteinbezogen. Die Vorschriften der jeweiligen Epoche werden im Detail untersucht und übergreifende Verknüpfungen herausgearbeitet.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-6239-2 |
Untertitel | Von den antiken Ursprüngen bis zur Gegenwart |
Erscheinungsdatum | 23.10.2019 |
Erscheinungsjahr | 2019 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 905 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»überzeugt [...] aufgrund ihres umfangreichen Schriften- und übersichtlichen Inhaltsverzeichnisses, sowie der logisch strukturierten Aufteilung der in der Arbeit behandelten Zeitabschnitte... Der Autor fasst am Ende des Buches seine Forschungsergebnisse durch eine nachvollziehbare Zusammenstellung einiger Thesen zusammen und schafft so einen in sich schlüssigen Abschluss seiner Arbeit. Insbesondere die detaillierte Struktur trägt dazu bei, dass die Arbeit dem vom Autor angesprochenen Anspruch, eine Grundlage für eine weitere Forschung in diesem Themengebiet zu bilden, gerecht werden könnte.«
RA Dr. Daniela Hattenhauer, DVBl 11/2020, 763
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