Die ökonomische Rechtfertigung der urheberrechtlichen Schutzfrist

Analyse der Schutzfrist de lege lata und de lege ferenda aus historischer, dogmatischer und rechtsökonomischer Sicht
Nomos, 1. Auflage 2013, 393 Seiten
Buch
99,00 €
ISBN 978-3-8487-0478-1
eBook
99,00 €
ISBN 978-3-8452-4779-3
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Beschreibung
Seit die Informationsgesellschaft in aller Munde ist, hat das Urheberrecht enorm an Bedeutung gewonnen. Paradoxerweise hat der Zuwachs faktisch verfügbarer Informationen die Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen aber verschärft. Obwohl die Allgemeinheit vom Zuwachs an stofflosen Gütern im Distributionskanal Internet profitiert, vergrößert die Aussicht auf mehr Teilhabe das Spannungsfeld zwischen ungehindertem Zugang und Schutz. Es liegt daher auf der Hand, nach dem rechten Maß urheberrechtlichen Schutzes zu fragen, insbesondere in zeitlicher Hinsicht.
Das dogmatische Fundament der Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Autors wird zunehmend in Frage gestellt, vor allem im Hinblick auf den undifferenzierten Schutzansatz. Neben der historischen Entwicklung analysiert der Autor herkömmliche Ansätze zur Rechtfertigung der geltenden Regelung. Mit Hilfe rechtsökonomischer Ansätze werden anschließend Vorschläge für eine denkbare Neugestaltung der urheberrechtlichen Schutzfrist unterbreitet.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-0478-1
Untertitel Analyse der Schutzfrist de lege lata und de lege ferenda aus historischer, dogmatischer und rechtsökonomischer Sicht
Erscheinungsdatum 22.08.2013
Erscheinungsjahr 2013
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 393
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Gerade in dieser Differenzierung zwischen der Verwertung und dem Persönlichkeitsrechtsschutz des Autors liegt ein interessanter Aspekt.«
privatfunk.de März 2014

»Der Untersuchung des Verfassers ist unbedingt eine sehr weite Verbreitung zu wünschen, die dazu führen sollte, grundsätzlich über eine Novellierung der Schutzfrist im hier vorgeschlagenen Sinne nachzudenken und erkannt notwendige Veränderungen anzustreben und umzusetzen. Bischoffshausen ist auch deshalb zu danken, weil er so mutig und entschieden einen vermeintlichen Tempelraub und die Entweihung des schöpferischen Schutzes im Zusammenhang mit Neuüberlegungen der Dauer der urheberrechtsgesetzlichen Schutzfrist überzeugend in Frage stellt.«
Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, ZUM 7/14

»Bischoffshausen verweist auf die schwindende Akzeptanz des Urheberrechts in weiten Kreisen und auf die von einigen behauptete Überprotektion des geistigen Eigentums... Treffend weist er darauf hin, dass es zu einer Diskussion auf möglichst breiter Basis erst kommen kann, wenn Vorschläge für differenzierte Regelungen überhaupt auf dem Tisch liegen. Einen solchen Vorschlag hat er vorgelegt. Der sollte - zusammen mit vorliegenden ähnlichen Vorschlägen - Anlass sein, insbesondere auf der Regierungsebene darüber nachzudenken, ob es bei den geltenden Regelungen bleiben kann, oder ob die schon gegebene und jedenfalls die zu erwartend künftige Situation grundsätzliche Änderungen der Schutzrechtsregelungen erfordert.«
Dr. Ludwig Gieseke, UFITA 6/14
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