Die Privilegierung von Musikverlegern durch Sonderregelungen für Musiknoten im Urheberrecht
Eine Analyse unter Berücksichtigung des Dreistufentests
Nomos, 1. Auflage 2012, 171 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
UFITA-Schriftenreihe des Archivs für Medienrecht und Medienwissenschaft
Beschreibung
Der Autor wirft einen kritischen Blick auf die Sonderbestimmungen für Musiknoten im Rahmen der Schranken des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Diese sind in den §§ 53 und 46 UrhG enthalten und bedeuten eine Privilegierung der Rechteinhaber. Dabei handelt es sich zumeist um Musikverlage. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des europäischen Urheberrechts, insbesondere der Vorgaben des Dreistufentests, sowie der Systematik der Schrankenbestimmungen des UrhG sind die privilegierenden Vorschriften für Musiknoten überwiegend nicht berechtigt. Insbesondere der praktisch relevante Ausschluss des Vervielfältigungsrechts zum privaten und zum sonstigen eigenen Gebrauch erscheint nach der Analyse der tatsächlichen Voraussetzungen und der Motive des Gesetzgebers bei der Schaffung der Schranke des § 53 auf der einen Seite sowie der Einführung der Sonderregelung des § 53 Abs. 4 lit. a UrhG auf der anderen Seite nicht gerechtfertigt. Das Werk ist ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Neuordnung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts und zeigt die Möglichkeit einer Vereinfachung der Vorschriften auf.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8329-6626-3 |
Untertitel | Eine Analyse unter Berücksichtigung des Dreistufentests |
Erscheinungsdatum | 14.11.2011 |
Erscheinungsjahr | 2011 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 171 |
Copyright Jahr | 2012 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Dissertation ist sehr lesenswert, und zwar nicht nur wegen der klaren Argumentation und der Aufdeckung des Fehlschusses des Gesetzgebers bei der Einführung von § 53 Abs.4a, sondern auch, weil sie ausführlich über die Grundlagen des Musikverlagswesens und die rechtlichen Voraussetzungen für Musikverlage aufklärt. Mir jedenfalls hat die Lektüre viel gebracht!«
Armin Talke, www.info-netz-musik.bplaced.net Juli 2012
Armin Talke, www.info-netz-musik.bplaced.net Juli 2012
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