Die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts

Nomos, 1. Auflage 2004, 450 Seiten
Buch
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ISBN 978-3-8329-0672-6
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Beschreibung
Die Untersuchung geht der Frage nach, welche Bedeutung dem Phänomen der ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale im europäischen Gemeinschaftsrecht zukommt. Hierbei dient das europäische Wettbewerbsrecht (Art. 81-89 EG-Vertrag und die europäische Fusionskontrollverordnung) als Referenzgebiet. Es wird aufgezeigt, dass die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts einen wichtigen Beitrag dazu leisten, einen Ausgleich zwischen den Konstitutionsprinzipien des Gemeinschaftsrechts, wie etwa dem Subsidiaritätsprinzip, dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und dem Prinzip der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts einerseits und der Einzelfallgerechtigkeit andererseits zu schaffen. Vor diesem Hintergrund werden u.a.
– das Spürbarkeitskriterium in Art. 81 Abs. 1 EGV
– die rule of reason in Art. 81 Abs. 1 EGV
– das Konzernprivileg in Art. 81 Abs. 1 EGV
– das Spürbarkeitskriterium in Art. 82 EGV
– die de-minimis Voraussetzungen der Fusionskontrollverordnung
– das Merkmal der Gesamtheit in Art. 86 Abs. 2 EGV
– und die de-minimis Grenzen des Art. 87 EGV
eingehend beleuchtet.
Die Untersuchung zeigt, dass die verschiedenen Ebenen der gemeinschaftlichen und mitgliedstaatlichen Rechtsordnung bei der Konkretisierung des europäischen Wettbewerbsrechts auf vielfältige Weise zusammenwirken.
Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Westfälisch-Lippischen Universitätsgesellschaft ausgezeichnet.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-0672-6
Erscheinungsdatum 15.06.2004
Erscheinungsjahr 2004
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache deutsch
Seiten 450
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»ist die Lektüre dieser insgesamt hervorragenden Arbeit jedem auch allgemein am Wettbewerbsrecht Interessierten von größtem Nutzen.«
Bertold Bär-Bouyssière, Europarecht 1/06

»Im Schlusskapitel erörtert der Autor dogmatische Fragen; insbesondere mit den dort gefundenen Ergebnissen leitet er folgende Funktionen der ungechriebenen Tatbestandsmerkamle her: Zum einen tragen sie dazu bei, die Entwicklung des euorpäischen Gemeinschaftsrechts berechenbar zu machen. Zugleich verwirklichen sie die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Vorhersehbarkeit der konkreten Anwendung des Gesetzes. Weiterhin helfen ungeschriebene Tatbestandsmerkmale, flexible Antworten auf eine sich stetig im Fluss befindende und fortwährend neue Fragen aufwerfende Materie zu geben. Die Untersuchung zeigt schließlich, dass die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale des europäischen Wettbewerbsrechts dazu beitragen, einen Ausgleich zwischen den Konstitutionsprinzipien des Gemeinschaftsrechts - wie etwa dem Subsidiaritätsprinzip, dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und dem Prinzip der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts - einerseits und der Einzelfallgerechtigkeit andererseits zu schaffen.«
Rechtsreferendarin Dr. Margret Obladen, EuZW 21/04
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