Die Vergütung angestellter Software-Entwickler
Rechtliche Beurteilung und Vertragspraxis
Nomos, 1. Auflage 2009, 241 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
Beschreibung
Ein hoher Anteil von Software wird im Rahmen von Arbeitsverhältnissen entwickelt. Die Arbeit untersucht umfassend, ob und inwieweit Arbeitnehmer an den wirtschaftlichen Erträgen, die aus der Softwareentwicklung resultieren, über Vergütungsansprüche nach dem UrhG und dem ArbEG gesondert zu beteiligen sind. Daneben wird die gängige Vertragspraxis in Bezug auf in Arbeitsverhältnissen entstehende Software dargestellt und analysiert. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausgangslage sowie der vorgefundenen Vertragspraxis werden auch die für die Arbeitsvertragsparteien bestehenden Spielräume hinsichtlich der Vertragsgestaltung ausgelotet. Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung an der Fernuniversität in Hagen und Rechtsanwalt in Köln.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8329-4567-1 |
Untertitel | Rechtliche Beurteilung und Vertragspraxis |
Erscheinungsdatum | 24.06.2009 |
Erscheinungsjahr | 2009 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 241 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Arbeit liefert in ihrer Prägnanz und gerade auch wegen ihrer konkreten, anschaulichen Darstellung des neuen Vergütungsrechts im Softwarebereich eine auch dogmatisch überzeugende Grundlage für die rechtliche Beurteilung von Fallgruppen, Vertragskonstellationen und für die Prognose strittiger Fälle. Der große Vorteil der Arbeit vor vielen anderen, liegt darin, dass die aktuelle Vertragspraxis im Hinblick auf die neue Rechtsentwicklung mit ihren spezifischen rechtspolitischen Implikationen auf die effektiven Auswirkungen schließlich empirisch untersucht wird...Insoweit ist die Arbeit vorbildlich in ihrer Kombination von normativ-dogmatischer, pragmatischer und rechtstatsächlicher Perspektive in einem Feld, das wegen der Fülle von Vertragsmöglichkeiten besonders unübersichtlich erscheinen könnte, auf der Basis dieser auch systematisch ausgezeichnet entwickelten Darlegungen jedoch durch seine souveräne Strukturübersicht an seltener Transparenz gewinnt und damit für Wissenschaft und Praxis einen wesentlichen Forschungsertrag bietet.«
RA Dr. Albert Götz von Olenhusen, UFITA III/09
RA Dr. Albert Götz von Olenhusen, UFITA III/09
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