Diktat der Technik

Regulierungskonzepte technischer Vertragsinhaltsgestaltung am Beispiel von Bürgerlichem Recht und Urheberrecht
Nomos, 1. Auflage 2019, 496 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Neue Schriften zum Zivilrecht
Buch
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ISBN 978-3-8487-4420-6
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ISBN 978-3-8452-8637-2
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Beschreibung
Die Arbeit diskutiert die Auswirkungen von Technik auf die Inhaltsgestaltung von Verträgen. So können heute etwa E-Books mit einer technischen Schutzmaßnahme versehen werden, die eine Kopiermöglichkeit ausschließt. Eine privatrechtliche Vereinbarung, wonach das Buch nicht mehr kopiert werden darf, ist nicht mehr nötig. Wenn aber eine Vertragspartei Handlungen durch technische Mittel ausschließen kann, weil die Architektur digitaler Güter dies zulässt, tritt diese Architektur an die Stelle der gesetzlichen Regelung. Die Arbeit untersucht daher, welchen Grenzen diese technischen Gestaltungsmöglichkeiten unterliegen und welche Auswirkungen ihre Verwendung auf das Institut der Vertragsfreiheit hat. Denn wenn eine vertragliche Regelung durch technisch-faktische Gestaltung ersetzt wird, drohen Regelungen wie §§ 134, 138 BGB, das AGB-Recht oder auch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen leer zu laufen. Die Arbeit entwickelt Mechanismen, um einem solchen Unterlaufen von Recht durch Technik entgegenzuwirken.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-4420-6
Untertitel Regulierungskonzepte technischer Vertragsinhaltsgestaltung am Beispiel von Bürgerlichem Recht und Urheberrecht
Erscheinungsdatum 15.02.2019
Erscheinungsjahr 2019
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache deutsch
Seiten 496
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die Arbeit ist schon allein deshalb sehr verdienstvoll, weil sie eine bislang für diesen Bereich bestehende Lücke im juristischen Diskurs schließt. Die scharfsinnige Analyse des Zusammenspiels von Recht und Technik bezogen auf den Schutz der Privatautonomie überzeugt auch und gerade dank der anschaulichen Beispiele. Sie bereitet in umfassender und brillierender Weise eine bisher vernachlässigte Thematik auf, die angesichts des Technikfortschritts zukünftig enorme Bedeutung und Stoff für evtl. kontroverse und weiterführende Diskussionen erlangen wird, auch weil sie Kernfragen des Verhältnisses von IT und Recht anspricht. Die zur Lektüre sehr zu empfehlende Arbeit wurde zu Recht mit dem Dieter-Meurer-Preis des Deutschen EDV-Gerichtstages und dem Friedwart Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin-Schleyer-Stiftung ausgezeichnet.«
RA Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, NJ 10/2019, 460
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