EMRK Europäische Menschenrechtskonvention

Handkommentar
Nomos, 5. Auflage 2023, 1018 Seiten
Buch
139,00 €
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ISBN 978-3-7560-0287-0
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Beschreibung
Der Handkommentar zur EMRK ist meinungsprägend, wenn es um den effektiven Grundrechtsschutz durch eine präzise Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention geht. Sämtliche Artikel der EMRK einschließlich der Protokolle werden an der Spruchpraxis des EGMR orientiert erläutert. Die prozessuale Durchsetzung der Konvention wird immer mit in den Blick genommen, mit Hinweisen für die Antragsformulierung und Beispielen aus der EGMR-Spruchpraxis.

Die 5. Auflage berücksichtigt auf dem neuesten Stand
• die Änderungen durch das 15. Zusatzprotokoll zur Gewährleistung der Effizienz des EGMR und
• die aktuelle Spruchpraxis des Straßburger Gerichtshofs, insbesondere wichtige Entscheidungen in den Bereichen Sicherungsverwahrung, Sterbehilfe und Asyl.
Weitere Schwerpunkte:
• Das Verhältnis der EMRK zu den Gewährleistungen des Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta
• Die Bedeutung der Konvention für das Migrationsrecht
• Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Pandemie (Corona-Impfpflicht)
• Klimaschutzklagen

Die Herausgeber
Dr. Jens Meyer-Ladewig war federführend an der Konventionsumsetzung in Deutschland beteiligt, Bevollmächtigter der Bundesregierung in Verfahren vor dem EGMR sowie Vorsitzender des Lenkungsausschusses für Menschenrechte des Europarats.
Prof. Dr. Martin Nettesheim lehrt Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Tübingen.
RA Stefan von Raumer ist spezialisiert auf das Recht der EMRK und Vorsitzender des Ausschusses Menschenrechte des Deutschen Anwaltvereins.

Die Autorinnen und Autoren
Dr. Frauke Albrecht, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin | Dr. Kathrin Brunozzi, Richterin am Kammergericht, Berlin | ehem. Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M. Eur., Wien | Dr. Dirk Diehm, LL.M. Eur., Richter am Oberlandesgericht, Bamberg | RA Dr. Björn P. Ebert, Stuttgart | Hugo Fuentes, MSc. (LSE), Ass. iur., Brüssel | Prof. Dr. Felix Hanschmann, Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Sönke Gerhold, Universität Bremen | Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Universität Greifswald | Dr. Bertold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Frankfurt a. M. | RA Prof. Dr. Stefan König, FAStrafR, Berlin | AR a.Z. PD Dr. Andreas Kulick, LL.M. (NYU), Universität Tübingen | AR a.Z. PD Dr. Roman Lehner, Universität Göttingen | RA Dr. Matthias Lehnert, Leipzig/Berlin | Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent, Kanzlei des EGMR, Straßburg | Dr. Stephan Neidhardt, Maître en droit, LL.M. (Paris I/Köln), Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Karlsruhe | Prof. Dr. Martin Nettesheim, Universität Tübingen | Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M. (London), Universität Trier | RA Stefan von Raumer, Berlin | Dr. Denise Renger, Bundesministerium der Justiz, Berlin | Dr. Christiane Schmaltz, LL.M. (Univ. of Virg.), Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe | RAin Lea Voigt, FAinStrafR, Bremen
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 5
ISBN 978-3-7560-0287-0
Untertitel Handkommentar
Erscheinungsdatum 13.06.2023
Erscheinungsjahr 2023
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache deutsch
Seiten 1018
Medium Buch
Produkttyp Kommentar
Rezensionen
»Mit der vorliegenden Neubearbeitung ist der bewährte ›Meyer-Ladewig‹ wieder auf dem letzten Stand. Seine Stellung als unverzichtbares Nachschlagewerk zur EMRK und der dazu ergangenen Judikatur wird er sicher weiterhin behaupten können.«
Dr. Philip Czech, NLMR 4/2023

Stimmen zu den Vorauflagen

»Auch in seiner vierten Auflage ist es ein Praktiker-Kommentar im besten Wortsinn, der Aktualität, Fallrelevanz und Übersichtlichkeit miteinander vereint. Sein in den Vorworten wiederkehrend formuliertes Ziel, als ›praktischer Leitfaden‹ bzw. Werkzeug für alle mit der EMRK befassten Professionen zu dienen, löst der Kommentar auch in seiner neuesten Auflage zuverlässig ein. Hilfreiche Hinweise zur Abfassung einer Beschwerdeschrift, zur Bedeutung des Konventionsrechts für ausgewählte deutsche Rechtsgebiete sowie zu weiterführenden Materialien runden die Darstellung ab. Nicht zuletzt ist die sorgfältige redaktionelle Gestaltung des - in Umfang und Preis - um nahezu die Hälfte angewachsenen, aber nach wie vor handlichen Kommentars hervorzuheben.«
Prof. Dr. Isabel Schübel-Pfister, VBlBW 2019, 220

»ein Praktiker-Kommentar, der an Aktualität, Prägnanz und Praxisnähe höchsten Ansprüchen genügt. Der Kommentar ist ein Glücksfall für jeden, der ihn besitzt.«
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, DÖV 2018, 325

»Zusammengefasst kann also festgehalten werden, dass der vorliegende Kommentar eine wichtige Hilfestellung bietet, um einen Überblick über die Judikatur des EGMR zu einem bestimmten Artikel der EMRK zu bekommen.«
Dr. Elias Felten, DrdA 2018, 170

»ein sehr überzeugendes Werk, in dem eine nicht leicht zugängliche Spezialmaterie mit hoher Praxisrelevanz auf gelungene Weise aufbereitet wird.«
Reinhard Huter, ÖJZ 2017, 69

»ein so handlicher, aber dennoch umfangreicher und gehaltvoller Kommentar.«
Prof. Dr. Helmut Goerlich, SächsVBl 2017, 236

»Der Kommentar bietet eine wahre Fundgrube für Verwaltung, Gerichte und Anwälte, die das deutsche Rechtssystem und die EMRK in Übereinstimmung zu bringen haben.«
Dr. Peter Szczekalla, DVBl 2017, 1021

»gibt eine klare Orientierung für den Umgang mit der EMRK und verschafft eine gelungene und materialreiche Darstellung der hierzu eingegangenen Rechtsprechung.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 2017, 304

»Auch in der neuen Auflage zweifellos einer der Standardkommentare zur EMRK.«
RiBVwG Marcus Essl, JUS Extra 373/17

»Der Kommentar ist somit für den praktischen Rechtsanwender, aber durchaus auch Wissenschaftler eine äußerst wertvolle Hilfe, um einen raschen Überblick zu einzelnen Fragestellungen zu erhalten.«
RA Bastian Krüger, NJ 2017, 176

»Mit der gelungenen Neukonzeption wird sich der Handkommentar ohne Zweifel auch in Zukunft als Standardwerk behaupten können.«
DDr. Philip Czech, NLMR 2017, 9

»eine treffliche Basis zur Lösung nahezu einer jeden EMRK-Fragestellung.«
JUS Extra 320/12

»ein hervorragendes Hilfsmittel für die Praxis.«
Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, ZESAR 11-12/11

»Der Kommentar ist eine äußerst wertvolle Hilfe für Juristen, die sich mit der EMRK beschäftigen. Die  Kommentierungen bewegen sich durchweg auf einem sehr hohen wissenschaftlichen Niveau... Der Zielgruppe des Werkes, die aus Rechtsanwälten, Richtern und Wissenschaftlern besteht, ist dringend anzuraten, diesen sachverständigen, meinungsstarken und handlichen Kommentar auch in der Neuauflage unbedingt anzuschaffen.«
Dr. iur. Marcus Kreutz, www.socialnet.de Oktober 2011

»Der Handkommentar wird seinem selbst gesetzten Ziel, "praktischer Leitfaden" zu sein, in jeder Hinsicht gerecht.«
Martin Lücke, RV aktuell 9/11

»Als Fazit gilt, dass der Kurzkommentar eine willkommene Bereicherung der deutschsprachigen Literatur zu der auch innerstaatlich wichtigen Rechtsprechung des EGMR darstellt. Es ist gut, dass er nun wieder in aktualisierter Form vorliegt, nach dem Motto: klein aber fein.«
Univ.-Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, DÖV 18/11

»wird an Aktualität, Prägnanz und Praxisbezug derzeit von keinem vergleichbaren Werk übertroffen. Wer in seiner Bibliothek noch über keinen Kommentar zur EMRK verfügt, sollte "den" Meyer-Ladewig anschaffen.«
Prof. Dr. Tillo Guber, RAuFAVerwR, SächsVBl. 10/11

»Dem Kommentar ist zu wünschen, dass er sich nicht nur in der Bibliothek jedes praktizierenden Familien- und Erbrechtlers wiederfindet.«
RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, FAFamR u FAErbR, FuR 8/11

»Fazit: Ein gelungener, auf die Praxisbedürfnisse zugeschnittener Kommentar, dem weitere Auflagen nicht nur zu wünschen, sondern sicher sind.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 6/11

»Der von Meyer-Ladewig als Alleinautor verfasste Handkommentar liegt nunmehr frisch aktualisiert vor und erweist sich wiederum als zuverlässige Informationsquelle nicht nur für den Praktiker... Dem Werk ist weiterhin eine weite Verbreitung zu wünschen.«
Prof. Dr. Winfried Kluth, ZAR 3/11

»Der Handkommentar ist ein hervorragendes und bestens gelungenes Hilfsmittel, um in dem nicht gerade alltäglichen Betätigungsfeld der Europäischen Menschenrechtskonvention eine schnelle und sachkundige Orientierung zu finden.«
Vors. Richter am VG Dr. Bertold Huber, NJW 1-2/09

»gelungenes Gesamtwerk«
Prof. Dr. Robert Esser, GA 11/09

»Die zahlreichen Nachweise auf Rechtsprechung und Literatur sowie die klare Sprache lassen den Rückgriff auf die Kommentierungen durchweg zu einem Gewinn bei praktischer und wissenschaftlicher Arbeit werden. Anschaffung und Benutzung dieses Standardwerks können deshalb auch für diese Auflage vorbehaltlos empfohlen werden.«
Prof. Dr. Winfried Kluth, ZAR 3/08

»Fazit: ein instruktiver und gut handhabbarer Kommentar.«
Reg.-Dir. G. Haurand, DVP 12/07

»Einen besonderen Vorteil des Kommentars stellen eine Musterbeschwerde, viele Hinweise für die Antragsformulierung und zahlreiche Beispiele dar.«
Anwaltsblatt 10/07

»Der Handkommentar... bietet einen praktischen Arbeitsbehelf, der für einen ersten Überblick über Rechtsprechung und Verfahren des EGMR hervorragend geeignet ist.«
Czech, Newsletter Menschenrechte 6/06

»Für den Anwalt ist dieser Handkommentar ein vortreffliches und hinsichtlich der nötigen Informationen erschöpfendes Hilfsmittel«.
RA Dr. Egon Schneider, ZAP 24/03

»Die Erläuterungen selbst halten, was der Autor verspricht: Sie informieren aktuell und komprimiert über das Konventionsrecht und die einschlägige Spruchpraxis des EGMR. Der Leser kann sich ausgezeichnet zurechtfinden…«
Prof. Dr. Günter Renner, ZAR 4/03

»Knappe, präzise Erläuterungen«
RA Prof. Dr. Hermann Weber, NVwZ 1/05
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