EU Digital Law

Article-by-Article Commentary
Nomos, 2. Auflage 2025, 1155 Seiten
Buch
290,00 €
ISBN 978-3-8487-8911-5
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290,00 €
ISBN 978-3-7489-2966-6
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Beschreibung
Das Vertrags- und Verbraucherrecht wurden in den letzten Jahren durch Rechtsakte der EU an die Bedürfnisse der digitalen Wirtschaft angepasst und tiefgreifend verändert.
Die Neuauflage des Kommentars „EU Digital Law“ erläutert diese Gesetzgebung im Hinblick auf die juristische Praxis in Kerngebieten des Privatrechts. Sie bezieht das jüngste, bereits unmittelbar anwendbare Recht der EU, das die Plattformwirtschaft erheblich beeinflussen wird, ein:
• privatrechtsrelevante Vorschriften des Digital Market Act (DMA)
• privatrechtsrelevante Vorschriften des Digital Services Act (DSA)
• die Online Vermittlungsdienste-Verordnung.
Ebenfalls kommentiert werden die europarechtlichen Vorgaben für das BGB
• zum Kaufrecht
• zum Vertrieb digitaler Produkte und
• zum elektronischen Geschäftsverkehr (Warenkauf-Richtlinie; Digitale Inhalte-Richtlinie; Verbraucherrechte-Richtlinie; E-Commerce-Richtlinie).
Die Autor:innen sind Experten aus der ganzen EU. Ihre Kommentierungen bieten in einer einheitlichen Struktur detaillierte Erläuterungen zu Hintergrund und Zweck der Bestimmungen und zeigen konkrete Wege zur Anwendung auf.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 2
ISBN 978-3-8487-8911-5
Untertitel Article-by-Article Commentary
Erscheinungsdatum 24.02.2025
Erscheinungsjahr 2025
Verlag Nomos
Ausgabeart Hardcover
Sprache englisch
Seiten 1155
Medium Buch
Produkttyp Kommentar
Hinweis Second Edition
Rezensionen
Stimmen zur Vorauflage

"(...) Der Kommentar zum "EU Digital Law" bringt insofern einen großen Fortschritt und zeigt zugleich den schwierigen noch zu gehenden Weg an."
Sebastian Martens, in: ZEuP 3/2021, zur 1. Auflage 2020

»Das ist ein Buch, dessen Lektüre allemal lohnend ist. Die Richtlinie 2019/770 muss nach Art. 24 bis zum 1.7.2021 umgesetzt sein, damit die neuen nationalen Regeln am 1.1.2022 in Kraft treten können. Es wird spannend sein zu erkunden, ob und in welchem Maß der deutsche Gesetzgeber auf diese in jeder Hinsicht höchst wertvolle und überaus kundige Kommentierung zurückgreifen, wenn denn der Referentenentwurf in wohl nicht allzu weiter Ferne das Licht der Welt erblicken wird. Verdient hat dieser Kommentar es allemal.«
RA Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, IWRZ 6/2020, 288
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