Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts

Herausgegeben von Prof. Dr. Kai von Lewinski
Nomos, 3. Auflage 2012, 268 Seiten
eBook
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ISBN 978-3-8452-4313-9
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Beschreibung
Anwaltliche Tätigkeit hat einen rechtlichen Rahmen, das Anwaltliche Berufsrecht. Es regelt das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, unter Kollegen und gegenüber dem Gericht.
Anwaltliche Tätigkeit ist die parteiliche Vertretung der Interessen des Mandanten. Im Mittelpunkt der Darstellung steht deshalb das Mandatsverhältnis mit dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen und mit der anwaltlichen Verschwiegenheit. Daneben werden u.a. anwaltliche Werbung, die zivil-, berufs- und strafrechtliche Haftung, die organisatorischen Anforderungen an die Kanzlei, das anwaltliche Arbeits- und Gesellschaftsrecht (Sozietätsrecht) sowie das Zulassungsverfahren erläutert.
Das Buch hilft beim Einstieg in das Anwaltliche Berufsrecht, sei es für Einzelfragen oder in das Rechtsgebiet insgesamt. Es bietet Rechtsanwälten rasche Orientierung in der Sache und führt durch detaillierte Literatur- und Rechtsprechungshinweise weiter. Studenten und Referendaren dient es als Einführung und zur Vorbereitung auf Prüfung und Beruf.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 3
ISBN 978-3-8452-4313-9
Erscheinungsdatum 12.09.2012
Erscheinungsjahr 2012
Verlag Nomos
Ausgabeart eBook
Sprache deutsch
Seiten 268
Medium eBook
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die gut gegliederten und prägnant geschriebenen Kapitel geben einen sehr guten Überblick über die geltende Rechtslage sowie weiterführende aktuelle Literatur...Für einen Leser, der den Überblick sucht und behalten will ein "Muss"!«
RAin Claudia Dittberner, Der freie Beruf 12/08

»Insgesamt ist der "Grundriss des Anwaltlichen Berufsrechts" eine Bereicherung des Schrifttums zum anwaltlichen Berufsrecht. Er gehört in die Hand eines jeden, der sich über das anwaltliche Berufsrecht einen ersten Überblick verschaffen, im Einzelfall aber auch zu einzelnen Problemen den Zugang zu weiterführender Literatur finden will. Vor allem Studenten und Referendaren kann er als Einführung und zur Vorbereitung auf die Große Staatsprüfung und auf den Anwaltberuf dienen.«
RA Dr. Wolfgang Hartung, NJW 21/06


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