Kartellverbot und nachhaltige Entwicklung

Die Berücksichtigungsfähigkeit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Art. 101 AEUV
Nomos, 1. Auflage 2025, 444 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Kartell- und Regulierungsrecht

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149,00 €
ISBN 978-3-7560-0172-9

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Beschreibung
Die Privatwirtschaft spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 sowie des europäischen Green Deals. Doch Kooperationen zwischen Wettbewerbern zur Förderung ökologischer und sozialer Ziele werfen komplexe kartellrechtliche Fragestellungen auf. Das Werk analysiert die ökonomischen Grundlagen und regulatorischen Spielräume, beleuchtet Zielkonflikte im Unionsrecht und untersucht die Ansätze der EU-Kommission und Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten. Es zeigt, wie Nachhaltigkeitsziele in die Anwendung von Art. 101 Abs. 1 und 3 AEUV integriert werden können und entwickelt praxisorientierte Lösungsansätze für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Wettbewerbsschutz und nachhaltiger Entwicklung.
Die Arbeit wurde mit dem GRUR-Dissertationspreis in der Kategorie Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht und dem CBH Promotionspreis ausgezeichnet.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-7560-0172-9
Untertitel Die Berücksichtigungsfähigkeit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeitsziele im Rahmen des Art. 101 AEUV
Erscheinungsdatum 12.05.2025
Erscheinungsjahr 2025
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 444
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die Arbeit überzeugt durch ihre dogmatische Tiefe, ihre methodische Stringenz und ihren ausgeprägten Praxisbezug. Mansius gelingt es, ein hochkomplexes sowie politisch wie rechtlich aufgeladenes Themenfeld mit analytischer Schärfe zu durchdringen und die Möglichkeiten wie auch die Grenzen der Integration von Nachhaltigkeitszielen in das geltende Kartellrecht präzise auszuloten. Der strikt dogmatische Fokus der Untersuchung führt allerdings dazu, dass rechtspolitische Alternativen nur zurückhaltend entfaltet werden; wer eine weitergehende Auseinandersetzung mit strukturellen Reformoptionen des Kartellrechts erwartet, wird die Analyse daher stellenweise als vorsichtig empfinden. Nicht zum Vorwurf gereicht dem Verfasser hingegen die – sachlich uneingeschränkt nachvollziehbare – Konzentration auf horizontale Nachhaltigkeitsvereinbarungen, wenngleich insbesondere im Bereich vertikaler, nachhaltigkeitsbezogener Lieferkettenkooperationen weiterer Forschungsbedarf verbleibt. Diese punktuellen Einwände vermögen den insgesamt sehr positiven Gesamteindruck jedoch nicht zu schmälern. Die Dissertation leistet einen substanziellen Beitrag zur aktuellen wettbewerbsrechtlichen Debatte und dürfte sowohl in der wissenschaftlichen Diskussion als auch in der behördlichen und gerichtlichen Praxis nachhaltige Beachtung finden. In ihrer systematischen Durchdringung und dogmatischen Präzision setzt die Arbeit Maßstäbe und empfiehlt sich uneingeschränkt als Referenzwerk zum Verhältnis von Wettbewerb und Nachhaltigkeit.«
JProf. Dr. Lea Katharina Kumkar, ZGE 1/2026

»Insgesamt überzeugt die Dissertation durch ihre wissenschaftliche Stringenz, die außerordentliche Materialfülle und die klare argumentative Struktur. Mansius gelingt es, technische, ökonomische und rechtliche Perspektiven zu einem kohärenten Gesamtbild zu verbinden, das die Komplexität der rechtlichen Implikationen von Nachhaltigkeitskooperationen im Wettbewerbsrecht umfassend abbildet. Besonders hervorzuheben ist die präzise Verknüpfung theoretischer Grundlagen, praktischer Beispiele und europarechtlicher Auslegungslinien, die dem Leser ein tiefes Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen der Integration von Nachhaltigkeitszielen in kartellrechtlich relevante Kooperationen vermittelt. Die Arbeit liefert nicht nur eine fundierte dogmatische Analyse, sondern zeigt zugleich die rechtspolitischen Potenziale auf, die sich aus einer unionszielkonformen Auslegung von Art. 101 AEUV ergeben. Sie macht deutlich, dass Nachhaltigkeitsziele weder isoliert betrachtet noch per se als wettbewerbswidrig gelten, sondern im Rahmen einer differenzierten Prüfung von Effizienzgewinnen und gesamtgesellschaftlichen Vorteilen bewertet werden müssen. Aufgrund der systematischen Tiefe, der interdisziplinären Methodik und der praxisnahen Beispiele ist zu erwarten, dass sich die Dissertation zu einem Standardwerk auf diesem Gebiet entwickeln wird.«
Prof. Dr. Alexander Eufinger, NZKart 12/2025
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