Konferenzen im Strafvollzug
Eine dogmatisch-empirische Untersuchung
Nomos, 1. Auflage 2012, 308 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studien zum Strafrecht
Beschreibung
Konferenzen werden im StVollzG, den Länderstrafvollzugsgesetzen bzw. dem Musterentwurf von zehn Bundesländern zum Landesstrafvollzugsgesetz von 2011 jeweils nur in knappen und teils sehr offenen Normen geregelt. Dies führt dazu, dass in diesem wichtigen Bereich, in welchem z. B. über Haftlockerungen o. ä. entschieden wird, oftmals die konkrete Anwendung des Gesetzes der persönlichen Handhabung des jeweils Ausführenden unterworfen ist.
Dieses Buch schafft Klarheit: Eine deutschlandweite Umfrage unter Anstaltsleitern erlaubt erstmals Einblicke in die tägliche Praxis, ein historischer Teil zeichnet die Entwicklung der Konferenzen nach und der theoretische Teil beleuchtet in bisher nie da gewesener Tiefe die zentralen Fragen dieser Thematik.
Insgesamt wird wissenschaftliches Neuland in einem Bereich betreten, der bisher selbst von der Strafvollzugsliteratur wenig beachtet wurde, obwohl er eine hohe Praxisrelevanz aufweist.
Dieses Buch schafft Klarheit: Eine deutschlandweite Umfrage unter Anstaltsleitern erlaubt erstmals Einblicke in die tägliche Praxis, ein historischer Teil zeichnet die Entwicklung der Konferenzen nach und der theoretische Teil beleuchtet in bisher nie da gewesener Tiefe die zentralen Fragen dieser Thematik.
Insgesamt wird wissenschaftliches Neuland in einem Bereich betreten, der bisher selbst von der Strafvollzugsliteratur wenig beachtet wurde, obwohl er eine hohe Praxisrelevanz aufweist.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8329-7818-1 |
Untertitel | Eine dogmatisch-empirische Untersuchung |
Erscheinungsdatum | 20.11.2012 |
Erscheinungsjahr | 2012 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 308 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Akribische Detailarbeit... Insgesamt ist die Arbeit ebenso geeignet, sich über das Thema Vollzugskonferenzen in Recht und Rechtswirklichkeit einen umfassenden Einblick zu verschaffen, wie auch um sich anhand dieses bezogen auf den Norminhalt des § 159 StVollzG kleinen Beispiels in das gesamte Vollzugsrecht und seine Entwicklung einzulesen.«
Prof. Dr. Christine Graebsch, socialnet.de März 2014
»eine völlig überzeugende Arbeit, auf die sich nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Landesgesetzgeber beziehen sollten.«
Johannes Feest,strafvollzugsarchiv.de Dezember 2012
Prof. Dr. Christine Graebsch, socialnet.de März 2014
»eine völlig überzeugende Arbeit, auf die sich nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die Landesgesetzgeber beziehen sollten.«
Johannes Feest,strafvollzugsarchiv.de Dezember 2012
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