Kraft-Wärme-Kopplung und Beihilfe
Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 28.3.2019
Nomos, 1. Auflage 2020, 111 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Kartell- und Regulierungsrecht
Beschreibung
In seinem Urteil vom 28.3.2019 entschied der EuGH, dass es sich beim EEG 2012 um keine Beihilfe handelt. In einer Detailanalyse anhand von zehn systemrelevanten Kriterien führt der Autor den Beweis, dass dieses Urteil nicht nur auf das EEG, sondern auch auf das KWKG anwendbar ist. So handelt es sich jeweils um umlagefinanzierte Fördersysteme, die auf Privatrechtsbeziehungen beruhen und bei denen der Staat keine Verfügungsmacht oder Kontrolle hinsichtlich der Finanzmittel ausüben könne. Diese seien der Ersatz der Kostendifferenz zugunsten der Betreiber von KWK-Anlagen im Interesse des Klimaschutzes. Mangels Beihilfencharakters des KWKG entfalle künftig ein Notifikationsverfahren. Auch inhaltlich bestünden keine Restriktionen durch Beihilfevorschriften.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-6825-7 |
Untertitel | Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 28.3.2019 |
Erscheinungsdatum | 31.07.2020 |
Erscheinungsjahr | 2020 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 111 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Insgesamt gesehen überzeugt die wissenschaftliche Analyse von Schmidt-Preuß. Nicht zuletzt aufgrund der Vielschichtigkeit des Untersuchungsgegenstands ist zu anzunehmen, dass die vorgelegte Monographie auf allgemein großes Interesse stoßen wird. Mithin empfiehlt sich die Anschaffung des Werks für alle Praktiker in Ministerien, Fachbehörden, Unternehmen und Kanzleien genauso wie für interessierte Kreise in der Wissenschaft.«
Dr. Karsten Rauch, ZUR 2021, 319
Dr. Karsten Rauch, ZUR 2021, 319
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