Mashups im Urheberrecht
Nomos, 1. Auflage 2013, 238 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
UFITA-Schriftenreihe des Archivs für Medienrecht und Medienwissenschaft
Beschreibung
Mashups sind eine neuere Ausprägung der Digitalkultur. Sie stehen in Konflikt mit dem Urheberrecht. In den letzten Jahren wurde, auch im Bundestag, immer wieder gefordert, nicht-kommerzielle Mashups frei zu stellen. Der Autor untersucht Möglichkeiten der Begrenzung von Ausschließlichkeitsrechten nicht nur hinsichtlich der Original-Rechteinhaber sondern auch hinsichtlich der Hersteller von Mashups. Hierzu wird nach einer Einführung in Begriff, Herstellung und Verbreitung eine Einbettung in bestehende materialbezogene Gestaltungsformen vorgenommen.
Erkenntnisse aus den Kultur- und Medienwissenschaften sollen die Eigenarten von Mashups für die rechtliche Untersuchung greifbar machen. Davon ausgehend werden, mit Fokus auf die Schutzhöhe, die an Mashups begründeten und durch sie verletzten Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bereits bestehende Rechtfertigungsmöglichkeiten überprüft und schließlich zusammenfassende Lösungsvorschläge unterbreitet.
Erkenntnisse aus den Kultur- und Medienwissenschaften sollen die Eigenarten von Mashups für die rechtliche Untersuchung greifbar machen. Davon ausgehend werden, mit Fokus auf die Schutzhöhe, die an Mashups begründeten und durch sie verletzten Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie bereits bestehende Rechtfertigungsmöglichkeiten überprüft und schließlich zusammenfassende Lösungsvorschläge unterbreitet.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-0216-9 |
Erscheinungsdatum | 26.06.2013 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 238 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Monographie geht in ihrer Bedeutung über die konkrete Fragestellung weit hinaus. Es handelt sich um einen Beitrag zur "Krise des Urheberrechts" angesichts der digitalen Verfügbarkeit des Werkmaterials und der technischen Möglichkeiten einer Verwertung durch Mischungen jeder Art. Die Schrift hat den Vorzug, eine eigenständige Typologie der Zweitwerke zu entwickeln, die zugleich juristische Unterscheidungen ermöglicht. Die Bedeutung der Mashups wird kenntnisreich und mit innerer Anteilnahme herausgearbeitet.«
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, UFITA III/13
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erik Jayme, UFITA III/13
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