Strafbare Korruption bei Kooperationen mit den Gesundheitshandwerken

Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 299a StGB bei einer Zusammenarbeit von Ärzten bzw. Zahnärzten mit Hörgeräteakustikern, Optikern sowie Orthopädie- und Zahntechnikern
Nomos, 1. Auflage 2021, 571 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Schriften zum Medizinstrafrecht
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138,00 €
ISBN 978-3-8487-8145-4
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ISBN 978-3-7489-2574-3
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Beschreibung
Zur Versorgung von Patienten arbeiten (Zahn-)Ärtz:innen mit Gesundheitshandwerkern zusammen. Je nach Ausgestaltung der Kooperation kann diese eine Korruption i. S. d. §§ 299a ff. StGB beinhalten. Die für die strafrechtliche Prüfung relevanten Eigenheiten einer Versorgung mit Hörgeräten, Sehhilfen sowie Orthopädie- und Zahntechnik werden betrachtet und hieraus resultierende strafrechtliche Probleme diskutiert. Bereits aus der Praxis geläufige Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Gewährung von Preisnachlässen werden mit Blick auf die strafrechtliche Regelung des § 299a StGB behandelt.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-8145-4
Untertitel Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 299a StGB bei einer Zusammenarbeit von Ärzten bzw. Zahnärzten mit Hörgeräteakustikern, Optikern sowie Orthopädie- und Zahntechnikern
Erscheinungsdatum 15.06.2021
Erscheinungsjahr 2021
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 571
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die Lektüre des Werks ist ein echter Gewinn und kann allen, die sich mit Fragen der Korruption im Gesundheitswesen befassen, nur wärmstens ans Herz gelegt werden.«
Dr. jur. Peter Dieners, MPR 3/2022, 119

»Die – sehr kurzweilig zu lesende – Dissertation hat einen (weiteren) wichtigen Beitrag zur Interpretation des § 299 a StGB geleistet. In diesem Zusammenhang können Meyer seine wissenschaftlichen Bemühungen nicht hoch genug angerechnet werden, seinen Fokus auf die Zusammenarbeit mit Gesundheitshandwerken gelegt zu haben. Auf dem Gebiet der strafbaren Korruption bei Kooperationen mit Gesundheitshandwerken hat er wissenschaftliche Grundlagenforschung geleistet. Nichtsdestotrotz kommt auch der praktische Nutzen nicht zu kurz. So werden bereits aus der Praxis geläufige Konstellationen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Gewährung von Preisnachlässen mit Blick auf die strafrechtliche Regelung des § 299 a StGB behandelt.«
Prof. Dr. Alexander Eufinger, GuP 2021, 217
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