Strukturbedingt unbestimmte Straftatbestände

Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB
Nomos, 1. Auflage 2024, 477 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Strafrecht

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ISBN 978-3-7560-1018-9

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Beschreibung
Anhand des Verbotes von Kraftfahrzeugrennen beweist die Arbeit, dass Art. 103 Abs. 2 GG ein Bestimmtheitsgebot nicht nur hinsichtlich des Normwortlauts, sondern auch hinsichtlich der Normsystematik zu entnehmen ist.
§ 315d StGB ist keiner normenklaren, konsistenten Auslegung zugänglich, weil der Gesetzgeber der Vorschrift kein erkennbares Prüfprogramm hinterlegt hat. Das Binnenverhältnis einzelner Tatbestandselemente wie auch die Relation zu Straftatbeständen des Straßenverkehrsstrafrechts und der Delikte gegen das Leben stehen einer näheren Bestimmung entgegen. Von diesem Befund ausgehend entwickelt die Arbeit einen über § 315d StGB hinausweisenden Maßstab an die Bestimmtheit von Strafgesetzen: ein Gebot der Klarheit der Normsystematik.
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-7560-1018-9
Untertitel Zur Verfassungswidrigkeit des § 315d StGB
Erscheinungsdatum 22.10.2024
Erscheinungsjahr 2024
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprachen deutsch
Seiten 477
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die Dissertation ist in verständlicher und prägnanter Sprache abgefasst und zeichnet sich durch eine überzeugende Argumentation und eindeutige Positionierung aus. Pschorr hat in seiner Arbeit eine umfassende Betrachtung der Verfassungsmäßigkeit des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB geleistet und dabei insbesondere die Divergenzen zwischen Entwurfsbegründung und Wortlaut herausgearbeitet.«
Dr. Tamina Preuß, NZV 2025, 271
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