The 50th Anniversary of the European Law of Civil Procedure
Herausgegeben von
Prof. Dr. Burkhard Hess,
Prof. Dr. Koen Lenaerts
Nomos, 1. Auflage 2020, 558 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Studies of the Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law
Beschreibung
Am 27. September 1968 unterzeichneten die sechs EG-Mitgliedstaaten das Brüsseler Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Anlässlich des 50. Jubiläums dieses Meilensteins veranstalteten der Europäischen Gerichtshof und das Max-Planck-Institut Luxemburg eine internationale Konferenz zu den wichtigsten Entwicklungen, Errungenschaften und Herausforderungen des europäischen Zivilprozessrechts. Dieses Buch beinhaltet Beiträge von Mitgliedern des Europäischen Gerichtshofes, etablierten Wissenschaftlern und jungen Forschern über das Brüsseler Regime. Es dient zur Veranschaulichung des Dialogs zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten über die Auslegung des europäischen Zivilprozessrechts, sowie dessen Einfluss auf die Europäisierung des internationalen Privatrechts. Es thematisiert Überlegungen zur Zukunft des europäischen Zivilprozessrechts und der Eignung des Brüsseler Regimes in der heutigen Zeit.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-6944-5 |
Erscheinungsdatum | 04.09.2020 |
Erscheinungsjahr | 2020 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | englisch |
Seiten | 558 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Insgesamt bietet der Tagungsband einen überaus informativen und ausgewogenen, lesenswerten Gesamtüberblick über den Stand des Europäischen Zivilprozessrechts. Neben dem internationalen Blickwinkel ist die Lektüre vor allem deshalb besonders lohnenswert, weil ein in dieser Form sonst selten dargebotener umfassender Gesamtüberblick sowohl über die bisherige Entwicklung als auch den gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung des EuGH sowie die zukünftigen Herausforderungen gewährt wird.«
David Paulus, RabelsZ 4/2022, 1039
David Paulus, RabelsZ 4/2022, 1039
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