Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen i.S.v. § 266a Abs. 1 StGB während der materiellen Insolvenz der GmbH

Eine Untersuchung zum Konkurrenzverhältnis von § 266a Abs. 1 StGB zu § 64 Abs. 2 GmbHG
Nomos, 1. Auflage 2009, 210 Seiten
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ISBN 978-3-8329-3991-5
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ISBN 978-3-8452-1346-0
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Beschreibung
Seit Langem beschäftigt die Wissenschaft und Rechtsprechung die Frage, ob der Geschäftsführer einer GmbH auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz verpflichtet bleibt, die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Das Konfliktpotential bietet hier die Rechtsordnung selbst, die mit § 266a Abs. 1 StGB und § 64 Abs. 2 GmbHG in der Unternehmenskrise scheinbar zwei genau gegenläufige Normbefehle aufstellt. Der Autor zeigt, dass der Normwiderspruch mit Hilfe eines akzessorischen Ansatzes zu lösen ist, indem er zunächst abstrakt ermittelt, wann das Strafrecht akzessorisch zu anderen Teilrechtsordnungen regelt, um sodann die Akzessorietät von § 266a Abs. 1 StGB nachzuweisen. Dabei erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung der Rechtsprechung und Teilen der Wissenschaft, und auch der seit dem 1.1.2008 geltende § 28e Abs. 1 S. 1 SGB IV n.F. löst den Konflikt nicht zugunsten des Strafrechts. Zusammenfassend wird dargelegt, wie mit Normkonflikten zwischen dem Strafrecht und der übrigen Rechtsordnung umzugehen ist. Deshalb lassen sich die gewonnenen Ergebnisse auch auf gleichartige Normkonflikte beziehen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-3991-5
Untertitel Eine Untersuchung zum Konkurrenzverhältnis von § 266a Abs. 1 StGB zu § 64 Abs. 2 GmbHG
Erscheinungsdatum 03.02.2009
Erscheinungsjahr 2009
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 210
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»eine lesenswerte Arbeit«
Wolfgang Wohlers/Hans Kudlich, ZStW 3/10

»Die Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass Ischebeck sich davor hütet die Thematik einseitig aus einem gesellschafts- insolvenz- oder strafrechtlichen Blickwinkel zu untersuchen.«
Dr. Manuel Ladiges, DZWIR 2/10
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