Monopolkommission – Hauptgutachten

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht in § 44 vor, dass die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten („Hauptgutachten“) erstellt, in dem sie über Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration, über die Anwendung der Fusionskontrolle und über sonstige aktuelle wettbewerbspolitische Fragen berichtet. Diese Gutachten werden der Bundesregierung vorgelegt und anschließend veröffentlicht. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sondergutachten vor, die entweder im Auftrag der Bundesregierung oder aus eigenem Ermessen erstellt werden; die Monopolkommission hat auch zu Erlaubnisanträgen („Ministererlaubnis“) im Falle von Fusionen Stellung zu nehmen, die zuvor vom Bundeskartellamt untersagt worden waren.
Weitere Sondergutachten, die alle zwei Jahre zu veröffentlichen sind, werden aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (Telekommunikationsgesetz, Postgesetz-, Energiewirtschaftsgesetz und Allgemeines Eisenbahngesetz) erstellt. Gegenstand dieser Gutachten sind Fragen der Wettbewerbsentwicklung sowie die Praxis der Regulierung durch die Bundesnetzagentur in den Wirtschaftsbereichen mit Netzcharakter.

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    Hauptgutachten. Wettbewerb 2024 Nomos, 1. Auflage 2024

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    Hauptgutachten. Wettbewerb 2022 Nomos, 1. Auflage 2022

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    Hauptgutachten. Wettbewerb 2016 Nomos, 1. Auflage 2016
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  6. Hauptgutachten 2012/2013. Eine Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte
  7. Hauptgutachten 2010/2011. Stärkung des Wettbewerbs bei Handel und Dienstleistungen
  8. Hauptgutachten 2008/2009 - Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen
  9. Hauptgutachten 2006/2007 - Weniger Staat, mehr Wettbewerb
  10. Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken wachsender Unternehmensgrößen
  11. Ökonomische Kriterien für die Rechtsanwendung
  12. Fusionskontrolle bleibt vorrangig
    Fusionskontrolle bleibt vorrangig Nomos, 1. Auflage 1980
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