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Terhechte

OPEC und europäisches Wettbewerbsrecht

Zugleich ein Beitrag zum Phänomen der Fragmentierung des internationalen Wirtschaftsrechts
Nomos,  2008, 160 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-3022-6

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Die Organization of the Petroleum Exporting Countries (OPEC) steht wie kaum eine andere internationale Organisation in Zeiten stetig steigender Ölpreise im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die OPEC stellt seit ihrer Gründung auf der Konferenz von Bagdad im Jahre 1960 ein Kartell einer Gruppe Erdöl exportierender Staaten dar, das in der Lage ist, sowohl die verfügbaren Mengen Rohöl auf dem Weltmarkt zu beeinflussen als auch ihren Preis. Können diese Aktivitäten der OPEC mit Hilfe des europäischen Wettbewerbsrechts unterbunden werden?

Die Untersuchung geht dieser schwierigen Frage nach. Hierbei werden konzeptionelle Fragen des europäischen Binnenmarktrechts ebenso behandelt wie aktuelle Entwicklungen im Recht der Staatenimmunität, des WTO-Rechts sowie des nationalen und internationalen Kartellrechts.

Das Ergebnis der Untersuchung ist zugleich Ausdruck des Phänomens der Fragmentierung des internationalen Wirtschaftsrechts: Die Mengenabsprachen der OPEC-Staaten können durch das supranationale europäische Wettbewerbsrecht verboten werden, obwohl sie völkerrechtlich zulässig sind. Die Untersuchung behandelt eingehend alle damit zusammenhängenden Fragen.

»erweist sich Terhechtes Studie als kluge und wohlplatzierte Provokation an die Adresse der OPEC, in welcher der Autor den europarechtlichen Degen souverän zu führen weiß. Europarechtlern, vor allem Wettbewerbsrechtlern, führt die plastische, mit einem ausführlichen englischen Resümee und umfänglichen Hintergrundinformationen versehene Studie erneut vor Augen, in welchem Maße der Gegenstand ihrer Forschung und Rechtspraxis mit der völkerrechtlichen Spähre verwoben ist.«
Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Europarecht 4/08

»Die informative und anregende Studie fügt sich, auch wenn dies nirgends ausdrücklich gesagt wird, in den Diskurs über die zunehmende Vernetzung nationaler, supranationaler/europäischer und internationaler Regelwerke ein. Nicht ihr geringster Verdienst ist es, dass [...]
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