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Boetticher | Münder

Kinder- und Jugendhilfe und europäischer Binnenmarkt

Nomos,  2009, 108 Seiten, broschiert

ISBN 978-3-8329-4275-5

24,00 € inkl. MwSt.
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Welche rechtlichen Zusammenhänge bestehen zwischen der Leistungserbringung in der Kinder- und Jugendhilfe und dem Wirtschaftsrecht der europäischen Union? Dies erläutern die Autoren anhand der verschiedenen Finanzierungswege des SGB VIII. Da es keine generelle Ausnahme sozialer Dienstleistungen von der Anwendbarkeit des europäischen Wirtschaftsrechts gibt, will dieses Werk sowohl Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch jene der freien Jugendhilfe in den Stand versetzen, sich mit dessen verschiedenen Facetten vertraut zu machen.
Im ersten Teil enthält das Buch eine Einführung in das europäische Gemeinschaftsrecht sowie insbesondere in das Wettbewerbs- und das Binnenmarktrecht (einschließlich der sog. Dienstleistungsrichtlinie).
Im Hauptteil untersuchen die Autoren die verschiedenen Finanzierungswege der Leistungserbringung des SGB VIII – Zuwendungen, gegenseitiger Leistungsvertrag, Entgeltfinanzierung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis – auf die gemeinschaftsrechtlich relevanten Aspekte hin. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Vergabe- und dem Beihilfenrecht sowie der Rechtsfigur der „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“. Die maßgeblichen Dokumente der europäischen Kommission sowie die relevanten Entscheidungen des EuGH sind berücksichtigt.

»Wer sich mit dieser Problematik intensiver auseinander setzen möchte, für den ist dieses Buch ein Muss - dabei überaus interessant, gut und verständlich zu lesen. Die zugrunde liegende rechtswissenschaftliche Untersuchung verdeutlicht exzellent das in Deutschland gültige System in der Kinder- und Jugendhilfe.«
Werner Schipmann, Blickpunkt Jugendhilfe 2/10


»Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht wie auch die Umsetzung anderer europäischer Vorgaben wird die Jugendhilfe hierzulande verändern...Inwieweit heute Veränderungen überhaupt absehbar sind, untersucht diese Studie. Deswegen ist dem Altmeister der Kinder- und Jugendhilfe besonders zu danken, dass er zusammen mit seinem Koautor erste fundierte Einschätzungen zu bevorstehenden Auswirkungen abgibt.«
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