Informationelle Selbstbestimmung und effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug

Verwirklichungsbedingungen von Datenschutz und Informationsrechten im Vollzug von Freiheitsentziehungen
Nomos, 1. Auflage 2019, 337 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Studien zum Datenschutz
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88,00 €
ISBN 978-3-8487-2057-6
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ISBN 978-3-8452-6199-7
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Beschreibung
Fragen des Datenschutzes stehen bei Gefangenen und Vollzugsverwaltung meist nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch stellen sich bei der informationellen Selbstbestimmung im Justizvollzug bespielhaft grundsätzliche Fragen „guter Gesetzgebung“. Diese Arbeit entwickelt Vorschläge, wie die informationellen Selbstbestimmung im Gefängnis durch zielgerichtete Rechtssetzung praktisch wirksam werden kann. Dabei misst sie der begrenzten Effektivität des Rechtsschutzes in der Haft besondere Bedeutung bei: Wie lässt sich das Handeln der Verwaltung in einer Weise anleiten, die die Bedeutung des Grundrechts möglichst von allein entfaltet?
Der Vollzug tritt den Gefangenen weiterhin vielfach als totale Institution gegenüber. Er kann ihr Leben weitgehend bestimmen und erfassen. So eignet er sich besonders, um Fragen nach der Bedeutung von Datenverarbeitungen für die Persönlichkeit der Betroffenen und ihre sozialen Interaktionen zu stellen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit konkrete Vorschläge für die Gesetzgebung, deren Grundgedanken sich leicht auf andere Lebensbereiche übertragen lassen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-2057-6
Untertitel Verwirklichungsbedingungen von Datenschutz und Informationsrechten im Vollzug von Freiheitsentziehungen
Erscheinungsdatum 04.09.2019
Erscheinungsjahr 2019
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 337
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die vorliegende Dissertation ermöglicht einen rechtstatsächlichen und insgesamt ernüchternden Einblick in den Strafvollzugsalltag und die Rechtsschutzdefizite der Gefangenen. Das Werk profitiert insbesondere von der Praxisnähe des Autors, der selbst seit 2008 Richter am Landgericht Berlin ist, und eröffnet nützliche Gestaltungs- und Verbesserungsvorschläge, die der Gesetzgebung und Rechtsprechung ans Herz zu legen sind.«
Lisa Steurer, NLMR 5/2019, 460
Zusatzmaterial
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