Die Führungsaufsicht nach der Vollverbüßung einer Jugendstrafe

Nomos, 1. Auflage 2015, 254 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe Nomos Universitätsschriften – Recht
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Beschreibung
Tritt die Führungsaufsicht kraft Gesetzes gemäß den § 7 I JGG beziehungsweise §§ 2 II JGG, 68f I StGB ein, wenn ein Jugendlicher zu einer Jugendstrafe verurteilt wird, die Strafe vollverbüßt hat und zum Zeitpunkt der Entlassung aus der Jugendstrafanstalt noch immer ein Jugendlicher ist?
Ausgehend von dieser dogmatischen Fragestellung untersucht der Autor zunächst die grundlegende Frage, welche Auslegungsgrundsätze im Rahmen der Maßregeln der Besserung und Sicherung anwendbar sind. Dabei steht die Frage eines Analogieverbots im Zentrum. Im Folgenden legt der Autor die §§ 7 I, 2 II JGG, 68f I StGB unter Berücksichtigung der gewonnen Auslegungsgrundsätze aus.
Daran anschließend wird untersucht, ob die §§ 7 I JGG, 68 ff. StGB verfassungswidrig sind und welche Alternativen zur Führungsaufsicht de lege lata zur Verfügung stehen.
Abschließend wendet sich der Autor der Frage zu, ob die Führungsaufsicht im Jugendstrafrecht aus kriminalpolitischer Sicht sinnvoll ist.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-2087-3
Erscheinungsdatum 30.10.2015
Erscheinungsjahr 2015
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 254
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Es handelt sich um eine differenziert gegliederte Dissertation, die weithin entgegen der herrschenden Meinung argumentiert und durchaus eigenständig artikuliert. Die unbeschadet gelegentlicher sprachlicher Wiederholungen durchaus auch praxisrelevante Abhandlung ist konzentriert auf die Frage, ob gegenüber einem nach gänzlicher Vollstreckung der Jugendstrafe noch Jugendlichen oder Heranwachsenden Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach § 7 Abs. I JGG, §68f Abs. I StGB eintritt bzw. ob § 68f StGB im materiellen Jugendstrafrecht überhaupt nicht anwendbar ist... Das Werk ist ob der aufgegriffenen Thematik und der Unerbittlichkeit in der Auseinandersetzung mit Stimmen des Schrifttums und der Judikatur verdienstvoll«
Prof. Dr. Ulrich Eisenberg, ZJJ 2016, 187
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