Die grobe Unbilligkeit von Scheidungsfolgen
Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG
Nomos, 1. Auflage 2014, 500 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Schriften zum Familien- und Erbrecht
Beschreibung
Der familienrechtlichen Literatur fehlte bisher ein ganzheitlicher Blick auf die negativen Härteklauseln des Scheidungsfolgenrechts. Die Arbeit schließt diese Lücke, indem sie dem Wesen und der Funktion billigen Rechts nachspürt und die Regeln zur Verwirkung von Zugewinn-, Versorgungsausgleich und nachehelichem Unterhalt einer kritischen Analyse unterzieht.
Das Werk bestimmt die grobe Unbilligkeit im Scheidungsfolgenrecht einheitlich. Es ist ein Allgemeiner Teil vorangestellt, in dem der Billigkeitsbegriff in rechtsphilosophischer und rechtshistorischer Hinsicht erarbeitet wird. Im Besonderen Teil werden die negativen Härteklauseln einzeln untersucht. Dabei werden auch die Geringfügigkeitsklausel in § 18 VersAusglG und die zum 1.3.2013 reformierte „einfache“ Billigkeitsnorm § 1578 b BGB in den Blick genommen. Im Ergebnis sind Unterscheidungen zwischen den negativen Härteklauseln weder in der rechtstechnischen Ausgestaltung noch in der praktischen Anwendung gerechtfertigt.
Das Werk bestimmt die grobe Unbilligkeit im Scheidungsfolgenrecht einheitlich. Es ist ein Allgemeiner Teil vorangestellt, in dem der Billigkeitsbegriff in rechtsphilosophischer und rechtshistorischer Hinsicht erarbeitet wird. Im Besonderen Teil werden die negativen Härteklauseln einzeln untersucht. Dabei werden auch die Geringfügigkeitsklausel in § 18 VersAusglG und die zum 1.3.2013 reformierte „einfache“ Billigkeitsnorm § 1578 b BGB in den Blick genommen. Im Ergebnis sind Unterscheidungen zwischen den negativen Härteklauseln weder in der rechtstechnischen Ausgestaltung noch in der praktischen Anwendung gerechtfertigt.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
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ISBN | 978-3-8487-1435-3 |
Untertitel | Zu den negativen Härteklauseln §§ 1381, 1579 BGB und § 27 VersAusglG |
Erscheinungsdatum | 07.08.2014 |
Erscheinungsjahr | 2014 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 500 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die Dissertation ist insbesondere auch für die anwaltliche Tätigkeit eine wirkliche Bereicherung. Sie überzeugt durch die angenehm zu lesende, klare Ausdrucksweise, ist frei von unnötigen juristischen Schnörkeleien. Für die Praxis finden sich einige wertvolle Argumentationshilfen, die sich gut für Schriftsätze verarbeiten lassen ... ein wirklicher Gewinn«
RAin Annette Wolf, FAFamR, FamRZ 2015, 1783
»Der Autor verdient für dieses Werk höchste Anerkennung. Das Buch ist nicht nur unter historischem Aspekt mit Vergnügen zu lesen. Es lässt bezogen auf die tägliche Arbeit im Familienrecht keine Frage offen und empfiehlt sich deshalb in gleicher Weise der Lektüre in der Praxis.«
RIOLG a.D. Friedrich Strohal, NZFam 8/15
»Die 500-seitige Dissertation ist fundiert und bietet bei aller Informationsfülle dank des flüssigen Stils eine angenehme Lektüre... ein reichhaltiges Nachschlagewerk für Praktiker...die rechtspolitischen Überlegungen machen es lesenswert, vor allem, wenn der Verfasser - zu Recht - moniert, dass Regelungen, die schon während bestehender Ehe auf eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehepartner hinwirken, fehlen... Dem Werk, das eine Fülle an Material bietet, ist eine breite Leserschaft zu wünschen.«
RiOLG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, FF 2/15
RAin Annette Wolf, FAFamR, FamRZ 2015, 1783
»Der Autor verdient für dieses Werk höchste Anerkennung. Das Buch ist nicht nur unter historischem Aspekt mit Vergnügen zu lesen. Es lässt bezogen auf die tägliche Arbeit im Familienrecht keine Frage offen und empfiehlt sich deshalb in gleicher Weise der Lektüre in der Praxis.«
RIOLG a.D. Friedrich Strohal, NZFam 8/15
»Die 500-seitige Dissertation ist fundiert und bietet bei aller Informationsfülle dank des flüssigen Stils eine angenehme Lektüre... ein reichhaltiges Nachschlagewerk für Praktiker...die rechtspolitischen Überlegungen machen es lesenswert, vor allem, wenn der Verfasser - zu Recht - moniert, dass Regelungen, die schon während bestehender Ehe auf eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehepartner hinwirken, fehlen... Dem Werk, das eine Fülle an Material bietet, ist eine breite Leserschaft zu wünschen.«
RiOLG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller, FF 2/15
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