Die Rückschlagsperre als Instrument zur gemeinschaftlichen Haftungsverwirklichung

Eine Analyse im Spannungsfeld zwischen Einzel- und Gesamtvollstreckung
Nomos, 1. Auflage 2012, 203 Seiten
Buch
52,00 €
ISBN 978-3-8329-6486-3
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52,00 €
ISBN 978-3-8452-4060-2
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Beschreibung
Im Vorfeld der Insolvenzeröffnung kommt es regelmäßig in nicht unerheblichem Umfang zu Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen ins Vermögen des späteren Insolvenzschuldners. In Zusammenschau mit anderen anfechtungsrelevanten Vermögensverschiebungen in dieser kritischen Phase führt dies zum Ausverkauf der potentiellen Insolvenzmasse noch vor Verfahrenseröffnung und stellt damit eine Gefahr für jede am Grundsatz der gemeinschaftlichen Haftungsverwirklichung orientierten Haftungsabwicklung dar. Die Rückschlagsperre des § 88 InsO erklärt deshalb in Ergänzung zum System der Insolvenzanfechtung alle Sicherungen für unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach am zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen durch Zwangsvollstreckung erlangt.
Die Studie untersucht neben den dogmatischen Grundlagen zum einen das Verhältnis der Rückschlagsperre zur Inkongruenzanfechtung. Zum anderen analysiert sie Tatbestand und Rechtsfolgen der aktuellen Fassung umfassend und kritisch und zeigt schließlich Möglichkeiten und Reformansätze auf, um die Rückschlagsperre schlüssig in die Systematik der Insolvenzordnung einzufügen.
Bibliografische Angaben
Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8329-6486-3
Untertitel Eine Analyse im Spannungsfeld zwischen Einzel- und Gesamtvollstreckung
Erscheinungsdatum 20.04.2012
Erscheinungsjahr 2012
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 203
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur
Rezensionen
»Die wichtigste Erkenntnis der Arbeit ist freilich die Herausarbeitung der autonomen Funktion der Rückschlagsperre gegenüber der Insolvenzanfechtung. Basierend auf stets nachvollziehbarer und methodisch durchdachter Argumentation zur Kongruenz zwangsvollstreckungsrechtlicher Sicherungen, entwirft Weidmüller ein Modell auch für gesetzgeberisches Handeln, das jedenfalls Beachtung verdient.«
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, KTS 3/14
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