Nichtärztliche Heilberufe im Gesundheitswesen
Notwendigkeit, Zulässigkeit und Umsetzung einer verstärkten Einbeziehung unter besonderer Berücksichtigung des Heilpraktikergesetzes
Nomos, 1. Auflage 2013, 184 Seiten
Das Werk ist Teil der Reihe
Nomos Universitätsschriften – Recht
Beschreibung
Da aufgrund des demographischen Wandels der steigende Bedarf an medizinischen Leistungen bei knapper werdenden Ressourcen vom ärztlichen Personal nicht mehr vollständig gedeckt werden kann, stellt sich die drängende Frage, inwiefern die nichtärztlichen Heilberufe stärker in die Versorgung einbezogen werden können. Unter Würdigung der geltenden Gesetzeslage, insbesondere des Heilpraktikergesetzes und der diesbezüglichen mannigfaltigen Rechtsprechung entwickelt der Autor einen Auslegungsansatz, der auf Basis der jetzigen Rechtslage eine verstärkte Einbeziehung ermöglicht. Zugleich zeigt er Wege auf, wie die Rechtsstellung der nichtärztlichen Heilberufe zugunsten der Versorgungsqualität fortentwickelt werden kann.
Bibliografische Angaben
Auflage | 1 |
---|---|
ISBN | 978-3-8487-0197-1 |
Untertitel | Notwendigkeit, Zulässigkeit und Umsetzung einer verstärkten Einbeziehung unter besonderer Berücksichtigung des Heilpraktikergesetzes |
Erscheinungsdatum | 16.04.2013 |
Erscheinungsjahr | 2013 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Softcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 184 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Wissenschaftsliteratur |
Rezensionen
»Die vorliegende Dissertation von Guttau ist lesens- und in ihren Ergebnissen auch beachtenswert.«
Prof. Dr. Gerhard Igl, NZS 5/14
»In einer klar gegliederten Doktorarbeit geht der Rechtsreferendar Thomas Guttau der Frage nach, wie die rund 160 nicht-ärztlichen Heilberufe stärker eigenverantwortlich an der Patientenversorgung teilhaben könnten.«
G+G 12/13
Prof. Dr. Gerhard Igl, NZS 5/14
»In einer klar gegliederten Doktorarbeit geht der Rechtsreferendar Thomas Guttau der Frage nach, wie die rund 160 nicht-ärztlichen Heilberufe stärker eigenverantwortlich an der Patientenversorgung teilhaben könnten.«
G+G 12/13
»Daher geht es Guttau im Kern der Arbeit um die Möglichkeit, das Heilpraktiker-Gesetz von 1939 (!) - dessen Entwicklung in alle Richtungen beleuchtet wird - für eine Öffnung zu nutzen.«
Karl-Heinz Schönbach, G+S 2-3/13
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